Was bedeuten Suchraum und Schüßler-Varianten zur Neubaustrecke Bielefeld – Hannover?
Die Details der Trassenvorschläge von Schüßler Plan sind Ende 2020 veröffentlicht worden. Die Details sind zwar ingenieurtechnisch nachvollziehbar, aber politisch wie fachlich fragwürdig und daher nur als sehr grobe politische Richtschnur des Bundesverkehrsministeriums ohne Verbindlichkeit für die Deutsche Bahn AG zu betrachten. Je weiter die Planung voranschreitet, umso mehr wird sichtbar, dass die Arbeit von Schüßler Plan nicht den Mindestanforderungen an eine technisch und ökologisch vertretbare Planung genügt.
Der Suchraum
Die Festlegung des Suchraums ist der erste Schritt einer qualifizierten Planung. Für den Suchraum wurden die Raumwiderstände ermittelt, um Grobtrassen für eine vertiefte Suche festzustellen. Dieser Schritt ist für die Neubaustrecke Bielefeld – Hannover abgeschlossen. Mehr zu den ermittelten Geodaten und zur Verwendung ist hier zu finden.
Entgegen der ersten Erwartungen hat die Prüfung des Suchraums keine großen Überraschungen ergeben.
Diese Skizze gibt einen groben Überblick über den Suchraum.
Die Varianten nach Schüßler Plan
In den Jahren 2015 bis 2020 hat das Planungsbüro Schüßler Plan Entwürfe für 5 Trassenvarianten für eine Neubaustrecke Bielefeld – Hannover nebst Erläuterungen erstellt. Auftraggeber war das Bundesverkehrsministerium. Nach Aussage von Staatssekretär Enak Ferlemann am 14.1.2021 diente dieses Papier der Simulation, ob eine Neubaustrecke wirtschaftlich und eisenbahntechnisch darstellbar ist.
Da den Trassenvarianten von Schüßler Plan keine ökologische Prüfung zugrunde liegt, sollte aus den Plänen niemand ableiten, ob er betroffen ist oder nicht. Diese Einschätzung aud dem Jahr 2021 hat sich mit der Vorstellung der Trassenentwürfe durch die Planer von DB InfraGo am 13. August 2024 bewahrheitet.
Inhalt des Papiers von Schüßler Plan
Schüßler Plan zeigt 5 Varianten auf, die aus dieser Grafik grob ersichtlich sind. Dazu werden Kosten (Baukostenindex 2015) und Fahrzeiten genannt.
Fachliche Qualität mangelhaft
Eine vertiefte Prüfung einiger entscheidender Details wie der Ausfädelungen im Bereich Bielefeld-Brake und Bad Oeynhausen lässt erkennen, dass die Vorschläge vom Schüßler Plan mit der Vorgabe nicht vereinbar sind, dass die Bestandsstrecke weiterhin viergleisig nutzbar sein soll:
Ausfädelung Bielefeld-Brake
Die Zeichnungen hierzu zeigen, dass die Neubaustrecke ebenerdig ausschwenken soll. Entweder sind die Gleise des Bestandes dann gar nicht mehr nutzbar oder die Geschwindigkeit muss auf die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten der Weichen begrenzt werden. Wenn die Ausfädelung kreuzungsfrei erfolgen soll, sind tiefe Eingriffe in den Bestand erforderlich, außerdem muss die einzige Bahnunterführung in der Ortslage beseitigt werden.
Ausfädelung Bad Oeynhausen
Auch hier ist die Ausfädelung nicht kreuzungsfrei geplant. Der besonders schwierige Abschnitt im Bereich der Autobahn-Ausfahrt Porta Westfalica wird nicht näher betrachtet. Anscheinend geht Schüßler Plan einfach davon aus, dass – genau wie in Brake – Gewerbebetriebe einfach abgerissen werden können. Eine kreuzungsfreie Ausfädelung scheitert an der engen Bebauung, wäre nur mit Parametern nur für den Personenverkehr möglich.
Verkürzte Neubaustrecke Seelze – Bad Oeynhausen
Die von Schüßler Plan unter den Varianten 3 und 4 tauchen in einem Vorschlag des VCD vom November 2024 erneut auf. Während die Arbeiten von Schüßler Plan noch auf den Annahmen des ersten Entwurfs des Zielfahrplans 2030+ beruhte, dass stündlich ein ICE-Zug je Richtung fahren sollte (entsprechend dem Fahrplan seit dem Jahr 2000), muss heute die Verkehrsprognose 2040 zugrunde gelegt werden, die im Oktober 2024 veröffentlicht wurde. Mehr zu dieser Thematik lesen Sie hier.
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