Antworten zum Maßnahmengesetz und zum Planungsverfahren für die Neubaustrecke Bielefeld – Hannover

Soll das Baurecht für die Neubaustrecke Bielefeld – Hannover durch Maßnahmengesetz erteilt werden?

Nein. Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz wird mit dem Beschleunigungsgesetz außer Kraft treten.

Ist die Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nun ohne Rechtsgrundlage?

Nein. Es gilt § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz.

Wäre der Bau mit einem Maßnahmengesetze eine Beschleunigung gewesen?

Das ist fraglich. Auch ein Maßnahmengesetz wäre anfechtbar gewesen. Das größte Risiko besteht dabei in Regelungen der EU, deren Einhaltung durch den Europäischen Gerichtshof überprüft werden.

Ist schon einmal ein Maßnahmengesetz erlassen worden?

Ja, für den Neubau der Schnellfahrstrecke Wolfsburg – Berlin. Aber seither sind die Vorschriften der EU deutlich verschärft worden, sodass fraglich ist, ob dieses Gesetz der aktuellen Rechtslage noch entsprochen hätte.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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