Kommentar zur Maßnahmenliste

Kritische Anmerkungen zur Maßnahmenliste

Systemfehler im Deutschlandtakt bestätigt

Die Maßnahmenliste bestätigt die gerügten Systemfehler im Deutschlandtakt:
* Mangelhafte Dokumentation der betrieblichen Ausgestaltung,
* Mangelhafte Prüfung oder Zulassung von Alternativen,
* Mangelhafte Abstimmung mit den Bedürfnissen des Nahverkehrs,
* Einseitige Überbetonung der Beschleunigung,
* Gefahr neuer Engpässe.
Seit Mitte September liegt auch der Abschlussbericht zum Deutschlandtakt-Gutachten in einer Entwurfsfassung vor. Auch dieser Abschlussbericht klärt nur einen kleinen Teil der zu stellenden Fragen.

Dennoch bleibt der Deutschlandtakt und das gesamte Gutachten richtig.

Bürgerinitiativen wollen aus dieser Kritik herauslesen, dass insbesondere die Neubaustrecke Hannover – Bielefeld falsch konzipiert und das Deutschkontakt-Gutachten insgesamt unzutreffend sei. Diese Deutung ist unzutreffend. Das Gutachten entspricht insgesamt dem Stande der Technik und Wissenschaft. Doch kein Gutachten ist so gut, dass es nicht noch besser sein könnte.
So trifft der Vorwurf überzogener Betonung des Hochgeschwindigkeitsverkehrs die Heraufsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 250 auf 280 km/h im Abschnitt Hannover – Würzburg oder den Bau eines weiteren Tunnels im Vorfeld von Stuttgart oder den Umbau der Verbindungsbahn Hamburg. Hier sind andere Lösungen denkbar.

Abschnitt Dortmund – Hamm

Hier wird der Deutschlandtakt an sich konsequent umgesetzt. Ein drittes Gleis für den Regionalverkehr ist aber möglicherweise nicht ausreichend, um eine Verdichtung über einen Halbstundentakt hinaus zuzulassen. Insbesondere wird derzeit diskutiert, ob Bergkamen nach Kamen angebunden werden soll. Ein durchgehendes Zugangebot würde ein viertes Gleis Dortmund – Kamen benötigen. Ein Hinweis darauf ist in den Zielfahrplan NRW 2040 eingefügt.

Abschnitt Hamm – Bielefeld

Hier wird – alternativlos – vorgeschlagen, die Personengleise für 300 km/h und die sog, Gütergleise für 160 km/h auszubauen. Das heißt: Es müssen beide Gleispaare angefasst werden. Stattdessen kommt in Betracht, die Überwerfungen in Ahlen und Isselhorst zu planieren und dazwischen die Gütergleise für 300 km/h auszubauen und die sog. Personengleise mit den Bahnsteigen für den Regionalverkehr unangetastet zu lassen. Mehr lesen Sie hier.

Knoten Bielefeld

Aus dem Entwurf des Abschlussberichts ist ersichtlich, dass die Zugfolge zwischen Brackwede und Herford signaltechnisch auf 3 Minuten herabgesetzt werden soll.
Zum Knoten Bielefeld von Brackwede bis Herford wird so davon ausgegangen, dass die Kapazität für den Güter- und Regionalverkehr auf den sog. Gütergleisen ausreichen. Dem ist zu widersprechen, die Gestaltung ist nicht zukunftsfähig:
Die Maßnahmenliste sieht für den Umbau des Bahnhofs Bielefeld sieht die Beseitigung des Gleises 5 und den Bau eines Bahnsteigs zwischen den Gleisen 6 und 7 vor, an dem zwei Regionalzüge hintereinander an der gleichen Bahnsteigkante halten sollen.: Lange Sperrzeiten an einem solchen Bahnsteig zwischen den Gleisen 6 und 7 durch zwei hinter einander haltendte Nahverkehrszügen werden einen Flaschenhals bilden.

Abschnitt Bielefeld – Hannover

Hier werden die Vorfestlegungen wiederholt, dass die Neubaustrecke 31 Minuten Fahrzeit von Bielefeld bis Hannover bringen muss und dass die Neubaustrecke durch Stadthagen führen muss, um die Fahrzeitverkürzung in Richtung Osnabrück zu realisieren. Daneben soll zwar die Strecke Minden – Nienburg für etwas mehr Kapazität im Güterverkehr ausgebaut, gleichzeitig aber die Kurve im Stadtgebiet Hannover tauglich für den Güterverkehr geplant werden. Das ist nicht sinnvoll. Mehr lesen Sie hier.
Eine „Neue Schweichelner Kurve“ für die Strecke Herford – Kirchlengern ist nicht konsequent durchdacht. Wenn – wie bisher vorgesehen – die Fernverkehrszüge schon zwischen Bielefeld und Herford auf eine Neubaustrecke wechseln sollen, ist es sinnvoller, die bestehende Schweichelner Kurve für den Verkehr zu nutzten, statt die stark belasteten „Gütergleise“ auch noch mit diesem Verkehr zu belasten.
Der Umbau der Bahnhöfe Minden und Haste führt zu langen Umsteigewegen. Ein neuer Fahrgasttunnel in Hannover ist zwar sinnvoll, verkürzt die Umsteigezeit aber nur auf 7 Minuten.

Abschnitt Hannover – Wolfsburg / Braunschweig

Der Abschnitt Hannover – Wolfsburg soll nicht ausgebaut werden. Das ergibt sich aus dem Entwurf des Abschlussberichts.
Mehr erfahren Sie hier.

Abschnitt Wolfsburg – Berlin

Hier sind die Maßnahmen korrekt und sinnvoll gestaltet.

 

Antworten zum Zielfahrplan

Teilnehmer des Bürgerdialogs zur Neubaustrecke Bielefeldn – Hannover haben zahlreiche Fragen gestellt. Diese Fragen wurden im Rahmen des Workshops am 19.4.2021 nur unzulänglich beantwortet. Die Initiative Deutschlandtakt antwortet hier. Dabei kann auf umfassende Kenntnisse aus der Entwicklung des Deutschlandtakts und auf umfassende Informationen des für die SNMA tätig gewordenen Gutachters Philipp Schröder zurückgegriffen werden.

Fragen zu Grundlagen des Zielfahrplans

Ist es vertretbar, dass zur Umsetzung des Zielfahrplans 5 Milliarden Euro für den Neubau einer Strecke mit 31 Minuten auszugeben, die jedoch viele Anschlusszüge knapp verfehlt (Hannover – Bielefeld)?

Eine große Investitionssumme ist schon deshalb erforderlich, weil zwischen Minden und Wunstorf nur zwei Gleise vorhanden sind, aber vier Gleise benötigt werden. Dies würde schätzungsweise 2 bis 3 Milliarden Euro kosten. Eine Fahrzeitverkürzung wäre damit nicht verbunden.
Daher ist diese Summe vorab abzuziehen, um den Kostenaufwand für eine Fahrzeitverkürzung zu errechnen.
Nur die Differenz von 2 bis 3 Mrd. Euro ist der Fahrzeitverkürzung zuzurechnen. Bei einer Fahrzeit von 31 Minuten liegt der Aufwand je Minute in einer Größenordnung von150 Mio. Euro je Minute und damit bei einem günstigen Wert.
Eine tiefergehende Analyse ergibt, dass in Hannover und Bielefeld nach dem Zielfahrplan zwar Anschlüsse versäumt werden, diese stellen sich mit einer Aufnahme aber nicht als systemrelevant heraus. Die systemrelevante Ausnahme ist der Fehlanschluss Bielefeld – München. Sie ist unvermeidbar, da andere Knotenbindungen (Hamm, Magdeburg, Berlin, Würzburg, Nürnberg) im System weitaus größere Bedeutung haben. Die vorgenannten anderen Knoten werden zerstört, wenn versucht wird, den Anschluss Bielefeld – München herzustellen.

Sind die 31 Minuten zwischen Hannover – Bielefeld in Stein gemeißelt?

Politisch ist diese Frage mit „Ja“ zu beantworten – aus fachlicher Sicht mit „Nein“.
SMA hat aufgrund einer groben geografischen Übersicht und Erfahrungswerten die Fahrzeit als machbar eingestuft. Diese Einstufungen sind in der Regel realistisch. Eine ökologische Prüfung hat aber nicht stattgefunden, sie wird erst im Rahmen des laufenden Planungsverfahrens erfolgen.
Der Gutachter Philipp Schröder, SMA, hält eine Abweichung von maximal 1 bis 2 Minuten für mit dem Zielfahrplan vereinbar. Diese Aussage ist aber fragwürdig, da Fahrpläne und weitere Ausbaumaßnahmen minutengenau errechnet wurden und daher schon die Abweichung von 1 bis 2 Minuten eine Neuberechnung des Zielfahrplans erfordert.
Tatsächlich ist aber eine Abweichung von bis zu 5 Minuten ohne größeren Substanzverlust im Deutschlandtakt möglich. Dabei ist zugrunde zu legen:
* Der Knoten Hamm und der Fahrplan westlich davon sind beizubehalten.
* Anschlussverluste in Hannover sind akzeptabel, es entstehen neue Verbindungen mit kompensierenden Effekten.
* Der Anschluss Hamm – Magdeburg ist mit geringen Investitionen und ggf. Aufgabe des Zwischenhalts Helmstedt herstellbar. Die Kosten hierfür sind moderat und beherrschbar.
* Durch Ausbau Hannover – Wolfsburg und durch Veränderung der Haltepolitik kann die Fahrzeit um 5 Minuten gekürzt werden, sodass in Berlin keine relevanten Anschlüsse verloren gehen.
Die Frage, ob darüber nachgedacht werden muss, stellt sich erst, wenn die zur Verfügung stehenden Trassen im Rahmen des laufenden Planungsverfahrens vorliegen.
Fahrzeitverlängerungen von mehr als 5 Minuten sind in Richtung Berlin nicht mehr kompensierbar, in Richtung Magdeburg mit exponentiell wachsenden Kosten verbunden.
Fahrzeitverlängerungen von mehr als 10 Minuten führen darüber hinaus zu gravierenden Anschlussverlusten in Hannover.

Warum weichen die Knoten und Kantenfahrzeiten von der (mathematischen) Idealumsetzung eines Taktfahrplans ab und welche Gründe rechtfertigen diese Abweichungen?

Weil der Zielfahrplan auf einem gewachsenen Netz beruht, sind bereits zwingende Vorgaben entstanden, die nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll geändert werden können.
Konkret für die Verbindung Rhein/Ruhr – Berlin bedeutet das:
• Auf der hoch belasteten Achse Dortmund – Köln ist die Planung für eine hocheffiziente Nutzung durch den Rhein-Ruhr-Express und den Fernverkehr bereits abgeschlossen, der Bau hat begonnen. Daraus ergibt sich eine festliegende Taktlage für den Grundtakt von Dortmund nach Berlin.
• Die Knoten Hagen mit Anschlüssen in das Siegerland und Münster mit Anschlüssen in das gesamte Münsterland sind aus der geografischen Situation entwickelt worden. Auf diese Knoten ist das Nahverkehrsnetz weiträumig auch baulich optimiert worden.
• Aus beiden Voraussetzungen ergibt sich die im Zielfahrplan eingetragene Ankunfts- und Abfahrtszeit für Hamm.
• Die Niederlande haben eine Langfristplanung, die Ausgangspunkt für grenzüberschreitende Verbindungen und Anschlüsse ist, unter anderem Amsterdam – Duisburg mit Anschluss nach Berlin und Amsterdam – Osnabrück.
• Der Knoten Bielefeld errechnet sich aufgrund der vorgenannten Bedingungen zwei Minuten vor der integralen Taktzeit aufgrund der Fahrzeit Hamm – Bielefeld mit 300 km/h.
• Die Fahrzeit Bielefeld – Hannover ergibt sich aus der technisch-wirtschaftlichen Obergrenze von 300 km/h Höchstgeschwindigkeit. Mithin lässt die Abfahrtszeit in Hamm keine frühere Ankunftszeit in Hannover als Minute 30 zu.
• Die Fahrzeit Hannover – Wolfsburg ist auf 29 Minuten gesetzt worden, weil ein Ausbau nur für 230 km/h angesetzt wurde. Das ist eine politische Entscheidung.
• Wird auf dieser Basis der Zwischenhalt in Wolfsburg einbezogen, so ergibt sich wiederum aufgrund der Höchstgeschwindigkeit von 300 km/h und der Entscheidung, in Spandau zu halten, die Ankunftszeit für Berlin Hbf. Erst zur Minute 0, in der um eine halbe Stunde versetzten Fahrt schon zur Minute 26.

In Begründung einer NBS Hannover-Bielefeld wird eine Zielfahrzeit von 31 min genannt, die von den geplanten Linien FV10 und FV47 erreicht werden, jedoch nicht von der Linie FV19.b, obwohl hier 300 km/h-Fahrzeuge vorgesehen sind – was sind die Gründe?

Die Linie 19b ist eine Fernverkehrslinie aus Belgien / Frankreich und entspricht dem derzeitigen Wunsch des Unternehmens „Thalys“ nach einer Durchbindung nach Berlin. Dieser Wunsch ist nachträglich in die Fahrpläne integriert worden, um zu zeigen, dass eine solche Durchbindung möglich ist. Dabei wurden aber die bereits eingearbeiteten anderen Fern- und Nahverkehrslinien nicht mehr angetastet, sodass die Linie 19b nur noch „Rest-Slots“ erhalten hat. Da Frankreich und Belgien keine Langfristplanung haben, ist die Fahrplanlage als spekulativ anzusehen und als Planungsgrundlage für Infrastruktur nicht relevant.

Die Linie FV92 hat im Abschnitt Berlin-Hamm im direkten Vergleich zur FV19.b den gleichen Laufweg, trotzdem unterschiedliche zugrunde liegende Höchstgeschwindigkeiten (300 zu 230 km/h) – nach welchen Kriterien erfolgte die Konstruktion dieser Linien?

Diese Linie zielt auf die Verwendung durch Anbieter im Lowcost-Bereich wie Flixtrain. Auch insoweit sind weitgehend „Rest-Slots“ verwendet worden.

Unter welchen Vorgaben wurde der D’Takt-Zielfahrplan2030+ berechnet?

Unseres Wissens sind die Vorgaben im Rahmen des Entwicklungsprozesses ständig weiterentwickelt worden. Ziele – aber nicht „Vorgaben“ sind die Erweiterung der Infrastruktur vor allem in Engpassbereichen und das Ziel der Erreichung eines möglichst gut funktionierenden Takt- und Knotensystems unter Einschluss des Güterverkehrs.

Welche Optimierungsregeln wurden angewandt?

Daneben gab es keine „Optimierungsregeln“. Die Optimierung ergab sich aus erkennbaren Sachzwängen und aus politischen Wünschen von Beteiligten des Prozesses.

Wurden weitere Lösungen gefunden und wenn ja, wie schnitten diese im Vergleich ab (mit entsprechenden Kennzahlen)?

Es gibt keinen zweiten „Zielfahrplan“, der verworfen wurde.
Allerdings wurde bereits 2016/17 ein „Zielfahrplan 2030“ erstellt, der die Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 von 2016 fahrplantechnisch lesbar machte und zum Ergebnis hatte, dass mit diesen Projekten keine akzeptable Netzwirkung zustande kommt.

Setzt sich die Arbeitsgruppe Deutschlandtakt nur aus vom BMVI benannten Lobbyisten und Wirtschaftsvertretern zusammen – oder sind unabhängige Experten Teil dieses Gremiums?

Es hat immer ein begleitendes Gremium gegeben, das vom BMVI berufen wurde. Der Kreis der Teilnehmer ist mit dem ersten Entwurf des Zielfahrplans unter dem Titel „Zukunftsbündnis Schiene“ publiziert worden. Darin sind auch unabhängige Organisationen wie Pro Bahn und VCD beteiligt. Daneben sind aber auch Landesregierungen und Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs in vielen Gesprächsrunden konsultiert worden.

Ist die Berechnung des Zielfahrplans erfolgt mit Parametern an der Grenze des technisch machbaren (technisch maximal mögliche Durchschnittsgeschwindigkeit eines auf dem Markt befindlichen ICE, technisch maximal belastbare Ingenieursleistung beim Aus- und Neubau der Infrastruktur)?
Oder ist die Berechnung des Zielfahrplans erfolgt mit Parametern des wirtschaftlich Sinnvollen (tatsächlicher Fahrzeugbestand und dessen Lebensdauer der Eisenbahnunternehmen, Steuereinnahmen des Bundes bzw. Investitionskapazitäten von Eisenbahnunternehmen für Aus- und Neubauerfordernisse der Infrastruktur)
Ist es zielfahrplantechnisch erforderlich, die Berechnungsparameter statt am technischen Maximum besser am wirtschaftlich und ökologisch Sinnvollen auszurichten? Welche Berechnungsparameter gehören Ihrer Meinung nach in einen wirtschaftlich und ökologisch sinnvollen Zielfahrplan?

Aus Begleitunterlagen und dem Abschlussbericht (31.8.2021) und anderen Aussagen ergibt sich, dass SMA für die Fahrzeitberechnung die bekannten Parameter der von der DB verwendeten ICE-Baureihen verwendet hat, insbesondere ICE-3 für 300 km/h schnelle Züge. Technisch wurden keine anderen Parameter verwendet als in den letzten 20 Jahren zu vielen anderen Gutachteraufträgen. Es ist nicht davon auszugehen, dass hier politische Einflüsse wirksam sind oder an die äußersten technischen Grenzen gegangen worden ist.
Der Aus- und Neubau wird nicht von den Verkehrsunternehmen, sondern vom Bund finanziert. Dafür gelten relativ grobe Parameter, die nicht von konkreten Fahrzeugen abhängen. Es ist dann Sache der Verkehrsunternehmen, die Fahrzeuge so zu beschaffen, dass die vorgesehenen Fahrzeiten erreicht werden. Bei Hochgeschwindigkeitsstrecken wie Bielefeld – Hannover gelten europäische Normen, die eine Interoperabilität sichern sollen, also einen freizügigen Einsatz quer durch Europa. Die Bahnstrecke Köln – Frankfurt ist noch vor Inkrafttreten dieser Normen gebaut worden und erfordert daher spezielle Fahrzeuge.
Ökologisch wird der Einsatz von 300 km/h schnellen Fernverkehrszügen kritisiert. Tatsächlich beschleunigen diese Züge aber den Verkehr zwischen Hamm und Berlin um insgesamt 30 Minuten und ergeben in der Abstimmung mit dem Nahverkehr und den Anschlüssen ein besseres Ergebnis als der Einsatz von 250 km/h schnellen Fahrzeugen.

Sind in dem Zielfahrplan Reaktivierungen von stillgelegten Bahntrassen eingerechnet? Und nimmt das Einfluss auf die Berechnung von neuen Trassen?

Wenn die SPNV-Aufgabenträger diese angemeldet haben, wurden Reaktivierungen berücksichtigt. Ein Einfluss auf neue Trassen ist aber nicht gegeben.

Wie können technische Vorschläge von Doppelknoten Hannover und anderen Verbindungsmöglichkeiten in Bielefeld berücksichtigt werden?

Der Knoten Bielefeld verträgt aufgrund der Struktur der Anschlussstrecken eine Abweichung von mehreren Minuten zum Idealwert. Dass der Fernverkehr den Taktknoten fast genau erreicht, ist ein Folgeprodukt des Knotens Hamm, der wiederum am Knoten Münster hängt. Von „Fachleuten“, die sich in den Betriebs- und Anschlussverhältnissen nicht exakt auskennen, wird Bielefeld als Taktknoten weit übergewertet.
Der Doppelknoten Hannover genauso wie die „Windmühle“ ist ein Werbegag und ein Folgeprodukt aus anderen Knoten, die eine viel höhere Bindungswirkung benötigen. Der Umsteigewert Ost-West nach Nord-Süd ist denkbar gering, da tangentiale Verbindungen die meisten Beziehungen besser abdecken.
Das ist ja der Grund, warum eine Aussage wie „Der Knoten 0/30 ist gesetzt“ von oberflächlicher Betrachtung zeugt. Nur: Politiker leben von Oberflächlichkeit und verteidigen sie gegen Fachleute.

In Hannover sollen zur Knotenzeit 00/30, aber auch zu anderen unregelmäßigen Zeiten, Züge aus verschiedenen Richtungen bedient werden. Hat der Bahnhof Hannover für die Vielzahl der sich kreuzenden Linien hat der Bahnhof zu wenig Gleise? Ist es zielfahrplantechnisch sinnvoll, einen besonders bedeutsamen Knotenbahnhof, z. B. Hannover, mit seinen baulichen Gegebenheiten zu berechnen?

Für Bahnhöfe mit kritischer Gleisstruktur ist das tatsächlich durchgeführt worden. Für Hannover dürfte das aufgrund der sehr einfachen Gleisstruktur nicht nötig gewesen sein. Hannover besteht aus 4 Gleisgruppen, die völlig unabhängig voneinander funktionieren:

 

Der Gleisplan für die Fernverkehrsstrecken durch Hannover Hauptbahnhof entspricht einer optimalen Gestaltung. Ohne gegenseitige Abhängigkeiten kann der Verkehr Nord-Süd und Ost-West geführt werden.
Nord-Süd Gleis 3-5, Süd-Nord Gleis 6-8, West-Ost Gleis 9/10, Ost-West Gleis 11/12.
Nur ein einzige Zug in 2 Stunden wechselt diese Gleisgruppen: der ICE München – Bremen von West nach Süd.
Für jedes Ferngleis stehen 2 oder mehr Bahnsteigkanten zur Verfügung, sodass eine Zugfolge von 3 Minuten realisiert werden kann, die theoretische Leistungsfähigkeit von Hannover Hauptbahnhof liegt bei 80 Zügen je Stunde – ohne S-Bahn. Die S-Bahnen fahren auf eigenen, unabhängigen Zulaufstrecken zu denS-Bahn Gleisn 1/2 und 13/14.
Für den Güterverkehr steht eine unabhängige Umfahrung zur Verfügung. Die Zusammenführung der Strecken Ost-West östlich von Hannover in Lehrte ist bereits kreuzungsfrei optimiert. Im Westen ist Wunstorf der letzte Konfliktpunkt, in dem – nur der Personenverkehr! – eine nicht kreuzungsfreie Verknüpfung der Strecken nach Bielefeld und Bremen aufweist, diese würde durch die kreuzungsfreie Ausfädelung der Neubaustrecke bei Seelze entscheidend entlastet.
Hannover wäre nur dann überlastet, wenn man einen Knoten nach Züricher Vorbild machen würde, da lange Standzeiten in einem solchen Knoten den Bedarf an Gleisen erhöht – deswegen wurde in Zürich der Tunnel Löwenstraße gebaut. Da Hannover mitten in Deutschland liegt, dürfen durchgehende Züge keine lange Standzeit haben.

Welche Berücksichtigung finden bei der Zielfahrplanberechnung örtliche Gegebenheiten z. B. Des Bahnhofs Hannover? Sind bei der Berechnung des Zielfahrplans Daten zur Anzahl der Gleise, der Bahnsteige, der Wegstrecken von nicht direkt nebeneinander liegenden Bahnsteigen berücksichtigt worden?

Die vorhandene Gleisstruktur und die Bahnsteigstruktur sind zugrunde gelegt. Der Änderungsbedarf für den Zielfahrplan ist konkret ermittelt worden. Insbesondere wird für Hannover eine zusätzliche Unterführung gefordert. Die Umsteigezeiten entsprechen der bewährten Praxis im aktuellen DB-Fahrplan. Für andere Bahnhöfe wurde Bedarf für den Bau neuer Bahnsteige identifiziert.

Sind Pufferzeiten berücksictigt?

Ja. Der Zielfahrplan ist auf der Grundlage der Vorgaben der DB berechnet, die allgemein für die Fahrplankonstruktion gelten.

Ist es zielfahrplantechnisch erforderlich, dass besonders bedeutsame Knotenbahnhöfe, z. B. Hannover, den Idealparametern eines Integralen Taktfahrplans folgen?

Gerade nicht. Je kleiner die Bahnhöfe, umso seltener die Verbindungen angeboten werden, umso wichtiger wird der Knoten. Je größer der Bahnhof, umso größer ist der Anteil der Fahrgäste, der in die Stadt wollen oder aus der Stadt kommen. Dort ist ein gesicherter Anschluss nur eingünstiger Nebeneffekt.

Werden realistische Gegebenheiten berücksichtigt, z. B.
+ die Weitläufigkeit des Bahnhofs Hannover,
+ Umsteigezeiten zu Stoßzeiten,
+ bauliche Besonderheiten (treppauf-treppab beim Bahnsteigwechsel),
+ Umsteigezeiten bei Parallel-Bahnsteigen ungleich Weitweg-Bahnsteigen,
+ Verspätungen infolge neuer Wetterphänomene,
+ Störungen durch Baumaßnahmen zur Abarbeitung des Instandhaltungstaus?
Sind Umsteigezeiten zur Rushhour/zu Stoßzeiten berücksichtigt?

Ja. Im Nachgang des 3. Entwurf des Zielfahrplans werden die großen Bahnhöfe auf ihre Leistungsfähigkeit weiter untersuht und die Optimierung vorbereitet.

Welche Pufferzeiten oder Zuschlagszeiten sind bei der Berechnung des Zielfahrplans konkret beim Knotenbahnhof Hannover angesetzt worden (Minuten)?

Die Fahrpläne der DB werden sekundengenau berechnet. Der Fahrgast sieht nur gerundete Zahlen. Daher hat SMA abweichend von dem Bild, das die Fahrgäste heute sehen, für Fernzüge generell 3 Minuten Haltezeit angesetzt. Weitere besondere Zuschlangszeiten sind nicht gegeben.

Sind Verspätungen infolge von permanenten erforderlichen Baumaßnahmen am Netz, für Verspätungen infolge neuer, wissenschaftlich belegter Wetterphänomene berücksichtigt?

Solche Ereignisse finden generell keine besondere Berücksichtigung. Eine Berücksichtigung würde dazu führen, dass die meisten Züge an den meisten Tagen viel zu früh am Ziel sind.

Wie wurden die realistischen Möglichkeiten bei der Berechnung eines Zielfahrplans berücksichtigt?
+ beim Bau (Liegt SMA dafür geeignete Raumdaten zur Verfügung? Gibt es Extra-Pufferzeiten für Raumwiderstandsproblemzonen?

Diese Arbeit zu leisten, ist Aufgabe des Planungsverfahrens. Aus guten Gründen legen sich die Fachplaner der DB nicht daruf fest, dass sie die Fahrzeit von 31 Minuten erreichen können. Für sie ist es ein Ziel, aber keine Vorgabe. Das Ziel wird aber bei der Bewertung der Trassen eine erhebliche Rolle spielen.

Wie wurden die realistischen Möglichkeiten bei der Berechnung eines Zielfahrplans berücksichtigt?
+ bei der Finanzierung (Werden Kosten-Nutzen abgewogen? Werden Kostenüberschläge gemacht, um technisch machbare, aber utopisch teure Trassen auszuschließen oder zumindest zu markieren?

Wirtschaftlichkeitsberechnungen werden zu allen Projekten durchgeführt. Die Kostenschätzung wird auch schon bei der Bewertung der Trassenvarianten eine erhebliche Rolle spielen.

Wie wurden die realistischen Möglichkeiten bei der Berechnung eines Zielfahrplans berücksichtigt?
+ Anzahl der Gleise und die Begrenzung von Ausbaumöglichkeiten in Bahnhöfen?

Es ist eine zentrale Aufgabe bei der Erstellung des Zielfahrplans, anhand des Betriebsprogramms solche Engpässe festzustellen und Baumaßnahmen vorzusehen.

Die Ankunfts- und Abfahrtzeiten sind zum Teil so eng gestrickt, dass z.B. immer zur halben Stunde der ICE-Anschluss von Bielefeld nach Göttingen-München genau verpasst wird (Ankunft: 8:30, Abfahrt 8:31) Ist es zielfahrplantechnisch vertretbar, dass in Hannover zur halben Stunde der ICE-Anschluss von Bielefeld nach Göttingen-München genau verpasst wird (Ankunft 8:30, Abfahrt 8:31)?

Die Ursache sind die Knoten Hamm bzw. Würzburg. Von dort laufen die Züge aufgrund optimierter Fahrzeiten zufällig so ungünstig in Hannover zusammen. Daher kann das nicht geändert werden. Das Argument kehrt sich um: WEIL dieser Missstand nicht behoben werden kann, gibt es keinen ausreichenden Grund, warum die Fahrzeit Bielefeld -. Hannover genau 31 Minuten betragen „muss“.

Ist es zielfahrplantechnisch vertretbar, dass von einem bedeutsamen Knotenbahnhof wie Hannover die Züge Richtung Bielefeld mit einer fest eingerechneten Überdehnung der ITF-Kantenzeit fahren sollen?

Es ist notwendig, weil die Geografie eine kürzere Fahrzeit ausschließt.

Ist es für die Berechnung des Zielfahrplans maßgeblich, dass eine Hochgeschwindigkeitstrasse nachts mit Güterzügen und Nachtzügen befahren werden soll?

Nein. Für den Zielfahrplan ist das unerheblich. Diese Frage spielt bei der Berechnung der Kosten und des Nutzens eine Rolle.

 

Fragen zum Schweizer Taktfahrplan

Wie ist es politisch vertreten, dass in der Schweiz wichtige Knoten wie ein Uhrwerk geplant werden, aber z.B. Hannover als einer der wichtigsten Bahnhöfe von vornherein so ITF-ungenau geplant wird?

Zunächst trifft der Eindruck über die Schweiz so nicht zu. Die Schweiz – längste Ausdehnung vergleichbar mit Bielefeld – Berlin – wurde von den zwei Knoten Zürich und Bern aus geplant, alle weiteren Knoten wurden von da aus optimiert, allerdings auf der Basis eines Geschwindigkeitsniveaus, das guten deutschen Regionalnetzen entspricht. Ehrgeizige Ziele wie Bern – Lausanne in 1 Stunde wurden aufgegeben. Es gibt auch in der Schweiz Knoten, die genauso suboptimal aussehen wie Hannover, befinden sich aber in Randlage (Genf, St. Gallen).
Deutschland ist weitaus größer, und die heutige Planung der Achse Hamm – Berlin befindet sich mit 300 km/h an einem technisch-wirtschaftlichen Limit, muss aber mit Fluglinien konkurrieren, die in der Schweiz alle weit ins Ausland führen würden.
Der Knoten Hannover ist in vieler Hinsicht das Ergebnis der Zusammenführung von Linien aus optimalen Knoten: Im Uhrzeigersinn: Soltau /(70), Uelzen (60), Hamburg (60), Gifhorn (40), Berlin (90), Magdeburg (90), Goslar (70), Würzburg (120), Mannheim (165), Göttingen (30), Elze (30), Hameln (45), Minden (30), Osnabrück (75), Hamm (60), Nienburg (30), Bremen (65), Oldenburg (120). Die Zahl in Klammern ist die ungefähre Kantenzeit gemäß Zielfahrplan. Eine Anpassung auf einen Standard 30/60 würde so viel Geld erfordern, wie die gesamte Schweiz für ihr Land ausgegeben hat. Außerdem wäre der Bahnhof Hannover dann viel zu klein.
Dem Knoten Hannover liegt tatsächlich ein grundsätzlich sehr gutes Konzept zugrunde:
S-Bahnen verkehren zur Minute 07 – 22 – 37 – 52 mit der Mindestumsteigezeit von 7 Minuten in die ICE-Züge des Nord-Süd-Verkehrs zur Minute 15 und 45.
Der Regionalverkehr wurde so gut wie möglich darin eingepasst, allerdings mit sehr vielen Kompromissen, die sich aus den oben genannten sehr unterschiedlichen Zeit—Entfernungen der Regionalknoten ergeben.
Weitere Unzulänglichkeit bezieht sich nur auf den Fernverkehr und nur in einzelnen Verbindungen. Die Bedeutung der sog. „Windmühle“ wird aber weit überschätzt, da tangentiale Verbindungen Hamburg – Berlin, Hamm – Kassel, Berlin – Hildesheim – Göttingen und Ruhrgebiet – Bremen – Hamburg die direkten Verbindungen besser bedienen und nur ein geringes Umsteigepotential zwischen den Fernzügen erwarten lassen. Eine Ausnahme ist die Anbindung nach Bremen, die sowohl von München wie von Berlin bestehen muss. Diese Anbindung ist gelungen. Auch die Verbindungen vom Fernverkehr zum Regionalverkehr sind gut genug hergestellt, dass man den Knoten Hannover nicht neu konzipieren muss.

Welche Zugverbindungen sind in der Schweiz in einem Integralen Taktfahrplan organisiert?

Grundsätzlich sind alle Zugverbindungen in den integralen Taktfahrplan eingepasst.

Sind diese Verbindungen ein Hochgeschwindigkeitsnetz?

Im Verhältnis zu deutschen oder französischen Ansprüchen wird man diese Frage mit „Nein“ beantworten. Die längste Neubaustrecke Mattstetten–Rothrist ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 200 km/h gebaut und mit einer Steigung von 20 Promille nicht für den Güterverkehr tauglich. Man muss bedenken: die längste Verbindung in der Schweiz St. Gallen – Genf ist nur so lang wie Bielefeld – Berlin.

Sind alle großen Bahnhöfe in der Schweiz dem Integralen Taktfahrplan unterworfen?

Grundsätzlich ja. Ob ein Idealzustand erreicht wird, hängt aber von den jeweiligen Bedingungen der Infrastruktur ab.

Fahren die Züge in den Knotenbahnhöfen nur zur Taktzeit (volle/halbe Stunde) oder nur bestimmte Züge?

Weil Züge mit unterschiedlichen Haltepunkten auf der gleichen Strecke fahren, fahren sie hintereinander. Dadurch dauert es vom ersten Zug, der in Zürich ankommt, bis zum letzten, der abfährt, bis zu 20 Minuten.
Da in der Schweiz alle Züge zum gleichen Tarif fahren (auch ICE und TGV), gibt es keine Züge, die einem anderen System folgen.

 

Fragen zum deutschen integralen Takt

Wie kann man einerseits den Schweizer Takt über 20 Jahre planen, mit teils längeren Fahrzeiten etc.; andererseits der Meinung sein, einen Deutschlandtakt (Zielfahrplan) innerhalb von 3 Jahren entwickeln zu können?

Auch der deutsche Taktfahrplan wird schon seit 1971 entwickelt. Seit 1990 hat eine starke Entwicklung des Takt- und Knotensystems auf den Regionalstrecken eingesetzt, auf den die Planung des Deutschlandtakts aufsetzt. Der Zielfahrplan ist also nicht die Neuerschaffung eines vorher nie dagewesenen Systems, sondern lediglich die Optimierung eines vorhandenen Systems.

Wie kann es sein, dass der Zielfahrplan nach der 3. Berechnung als final angesehen wird, wo doch viele Fachleute mit höchster Expertise etliche Fehlstellen/Logikfehler aufzeigen?

Das „final“ ist eine politische Aussage von Bundesverkehrsminister Scheuer. In Fachkreisen ist man sich einig: Es wird einen vierten und weitere Entwürfe geben.
Die Fehlstellen sind sehr unterschiedlicher Natur. Es gibt wenige Fälle, in denen wirklich sinnvolle Alternativen durchdacht werden sollten, weil das Knotensystem das zulässt. Es gibt aber sehr viele „Experten“ (auch solche mit Professorentitel!), die die Komplexität einer solchen Arbeit weit unterschätzen und ein Problem nur mathematisch, betrieblich oder unter ökologischen Vorzeichen angehen. Man kann auch den Ansatz kritisieren, dass mit 300 km/h schnellen Zügen dem Flugverkehr Konkurrenz gemacht werden soll. Ein Blick in den „Zielfahrplan 2030“ (ohne Plus) zeigt aber, dass die Ergebnisse der Netzwirkung nicht schlechter sind als mit 300 km/h.

Der überwiegende Teil der Bahnnutzer sind Pendler. Wann und wie erfolgt die rechnerische Einbindung des Nahverkehrs? (Hat sich der Nahverkehr den Maßregeln des Zielfahrplans zu unterwerfen?)

Es ist umgekehrt: Der Zielfahrplan setzt bereits auf seit 30 Jahren entstandene und optimierte Nahverkehrsnetze auf.Der Fernverkehr hat nicht die Priorität, die Kritiker vermuten. Das Ziel besteht darin, sowohl Fern- und Nahverkehr integriert zu planen.

In nahezu allen Knotenpunkten wird von dem Ideal – Ankunft aller Züge vor der halben oder vollen Stunde, Abfahrt nach einer Umsteigezeit – abgewichen. Vielmehr ist mehr oder minder ein Kontinuum an Abfahrten erkennbar. Ein Phänomen, dass sich auch an Bahnhöfen in der Schweiz erkennen lässt, z.B. Zürich HB – hier gibt es in einer Stunde kaum eine Minute ohne die Abfahrt eines Zuges. Dazu folgende Fragen:
Ist es aufgrund der Taktdichte auf Hauptstrecken überhaupt sinnvoll, Takttreffen von Fernzügen vorzusehen, zumal sie mit Zeitverlust in Form der Synchronisationszeit einhergehen, die nicht umsteigenden Fahrgästen eine Reisezeitverlängerung bescheren? Gerade Fernverkehrsreisende wünschen sich auf großen Bahnhöfen eher großzügige Umsteigezeiten, die sich bei dichten Takten nahezu „von selbst“ ergeben.

Je dichter der Takt ist, umso weniger braucht man die Taktknoten. Es ist eher Zufall, dass mit dem Konzept, 300 km/h zu fahren, ein so annäherndes Knotensystem für Berlin – Hamm erreicht wurde. Das Problem ist der Anschluss aus dem Fernverkehr in den Nahverkehr und umgekehrt. Ein Knoten existiert z.B. in Magdeburg nur einmal in der Stunde. Dieser muss vom (praktisch einzigen) Fernzug erreicht werden. Sind aber „am anderen Ende“ – hier: Hamm, Münster, Hagen – weitere Taktknoten vorhanden, so müssen diese mit dem Knoten Magdeburg verbunden werden, um die Wirkung von Ausbauten wirksam werden zu lassen. Wird die Verbindung der Taktknoten auf beiden Seiten um wenige Minuten verpasst, so verlängert sich die Fahrzeit gleich um eine halbe oder ganze Stunde.
Mit Taktverdichtung kann beispielsweise das Problem Magdeburg nicht gelöst werden: Für einen dichteren Verkehr genügen die Fahrgastzahlen nicht, und die nur ein- und zweigleisigen Strecken würden die Bedienung von Zwischenstationen im Regionalverkehr nicht mehr zulassen.
Es ist ja gerade der Konflikt zwischen ICE, S-Bahn und Güterzügen, der den Engpass Wunstorf – Minden ausmacht und der durch mehr Gleise gelöst werden muss.

Zeigt der Zielfahrplan nicht, dass Taktknoten vor allem im Nahverkehr sinnvoll sind und Anschlüsse im Fernverkehr offenbar auch ohne sie hergestellt werden können? Sind die Fahrzeitvorgaben im Fernverkehr damit für ein funktionierendes System nicht nachrangig?

Die Fahrzeiten sind – wie zuvor gesagt – nicht nachrangig, sondern notwendig, weil sonst die Anschlüsse „aus der Region in die Region“ nicht gegeben sind.

Zwingend erscheinen Taktknoten vor allem auf eingleisigen Netzen, da sich die Züge nach der halben Taktzeit kreuzen und dort eine Begegnungsmöglichkeit benötigen. Sollte der Beseitigung entsprechender Engstellen daher besonderer Vorrang eingeräumt werden?

Vor 30 Jahren hätte man diese Frage bejahen müssen. Seither sind aber die meisten Regionalstrecken durch solche kleinen Maßnahmen so ertüchtigt worden, dass kaum noch Effekte erzielt werden können. Ein gutes Beispiel ist die Strecke Hannover – Soltau, die nach entsprechenden Ausbauten auf eine Fahrzeit von 70 Minuten kommt. Hier hat die Bahnreform mit der Regionalisierung einen Fortschritt ausgelöst, den man damals nicht für möglich hielt.
Die großen Kapazitäts-Engpässe bestehen auf den Hauptstrecken, und da stellt sich wiederum die Frage, ob man nur die Kapazitäten verbessert oder aber besser mit geringfügig mehr Geld auch Fahrzeitverkürzungen realisiert.

Der Schienenfernverkehr soll eigenwirtschaftlich betrieben werden – welche Anreize sind für Eisenbahnverkehrsunternehmen angedacht um Züge gemäß Zielfahrplantrassen zu fahren und nicht eigene Zugtrasse mit abweichender Haltestellencharakteristik zu bestellen?

Der stärkste Anreiz ist das Gewinnen von Umsteigern im Netz. Ein weiterer Aspekt ist der Umstand, dass andere Fahrlagen nicht frei verfügbar sind, sondern wiederum durch andere Züge bereits belegt sind. Für Konfliktfälle ist ein komplexes Abstimmungsverfahren im Gesetz vorgesehen. Darüber hinaus wird im Rahmen des Projekts Deutschlandtakt eine Art der Trassenvergabe diskutiert, die die Einhaltung der Taktzeiten und Haltekonzepte sicherstellt. Dies ist bereits gesetzlich zugelassen und wird von der DB erstmals für den Fahrplan 2024 im Projekt „mKoK“ realisiert, indem Systemtrassen angeboten werden, die Vorrang haben.

Fragen zum Ausbau der Bestandsstrecke

Ließe sich ein integraler Takt auf den Bestandstrassen schneller installieren als auf einer Neubaustrecke, die frühestens ab 2040 zur Verfügung steht?

Die Möglichkeiten, mit dem Ausbau von Bestandsstrecken, auf denen heute noch ICE verkehren, etwas zu erreichen, sind gleich null. Anders sieht es auf „Nebenstrecken“ wie etwa Hannover – Magdeburg aus. Aber: Der Ausbau einer zweigleisigen Bestandstrasse auf 4 Gleise oder die Begradigung einer kurvenreichen Altstrecke ist mindestens so aufwendig wie der Bau einer Neubaustrecke durch die freie Landschaft. Bauzeiten und Kosten werden unterschätzt. Um beispielsweise die Fahrzeit von 41 Minuten zwischen Hannover und Bielefeld über die Bestandsstrecke zu erreichen, muss von Hannover bis Bückeburg mit 300 km/h gefahren werden. Das erfordert einen Ausbaustandard, der weit über das hinausgeht, was man unter „Ausbau des Bestandes“ versteht.
Studieren kann man den Effekt an der Strecke Nürnberg – Ebensfeld: Der Ausbau begann 2016 und wird erst 2030 fertig sein. Die Strecke ist dafür bereits rund ein Jahr vollständig gesperrt gewesen, weitere Vollsperrungen werden wiederkehren und sind unvermeidbar.

Ließen sich auf den Bestandstrassen die erwarteten Passagier- und Frachtkapazitäten unterbringen, wenn man diese durchgängig viergleisig ausbaut und z.B. moderne Steuerungstechnik nachrüstet?

Diese Frage kann nur anhand der jeweiligen Strecke beantwortet werden. Große Probleme bestehen dort, wo in den Knoten heute keine kreuzungsfreien Ein- und Ausfädelungen bestehen. Dies gilt konkret vor allem für den Bahnhof Wunstorf. Es ist auf den ersten Blick erkennbar, dass dieser Bahnhof für höhere Kapazitäten nicht ertüchtigt werden kann, ohne tief in die Strukturen der Stadt einzugreifen. Ein Neubau ist hier eindeutig einfacher und schneller realisierbar.

Wie groß wäre nach Ertüchtigung der Bestandsstrecke der zeitliche Nachteil im Vergleich zur Neubaustrecke?

Diese Frage kann erst nach detaillierter Untersuchung beantwortet werden. Deshalb ist es so wichtig, dass diese Untersuchung der Bestandsstrecke erfolgt. Ein Ausbau unmittelbar neben den Bestandsgleisen und durch Haste und Wunstorf bringt maximal 2 bis 3 Minuten Fahrzeitvorteil, also eine Fahrzeit von 46 Minuten.

 

Fragen zur Fahrzeit Bonn – Berlin und zur Konkurrenz mit dem Flugverkehr

Wieso wird politisch an der Zielvorgabe Bonn-Berlin unter 4 Stunden festgehalten, obwohl sich die Flughafensituation in Berlin grundlegend geändert hat, diese Vorgabe zwangsläufig Hochgeschwindigkeit (300 km/h) und damit die teuerste Trassenbauweise erfordert sowie mindestens 20 Jahre zur Realisierung braucht und bis dahin überhaupt keine Verbesserung auf der Achse Bielefeld-Hannover zu erwarten ist?

Die Konkurrenz zum Flugverkehr ist nur ein Argument unter vielen. Selbst bei Aufgabe dieses Arguments bleiben die weiteren Gesichtspunkte wichtig und tragend.
Der Ausbau der Bestandsstrecke auf 4 Gleise ist weder von vornherein billiger noch schneller zu realisieren wie der Bau einer Neubaustrecke. Weiter hat die Untersuchung des Gesamtfahrplans ergeben, dass ein Ausbau auf nur 250 km/h zwar eine Fahrzeitverkürzung zwischen Berlin und Rhein/Ruhr ermöglicht, aufgrund der ungünstigen Anschlussverhältnisse aber die Fahrzeit aus der Region in die Region (z. B. Münsterland und Siegerland <> Sachsen-Anhalt und Sachsen) nicht verkürzen kann.

Bietet die Bahn einen vergleichbaren Service/Nutzen des Flugverkehrs – Stichwort Gepäck)?

Das kommt auf die jeweiligen Bedürfnisse der Reisenden an.
Das deutsche Bahnsystem bietet immer noch einen offenen Zugang ohne Vorbuchungszwang. Das kann der Flugverkehr nicht bieten.
Geschäftsreisenden bietet die Bahn den wesentlich längeren Zeitraum zum Arbeiten, auf den Hauptstrecken WLan. Geschäftsreisende nutzen den Gepäckservice des Flugverkehrs in der Regel nicht, weil die Aufgabe und Abholung zeitraubend ist.

 

Fragen zur Schnellfahrstrecke Bielefeld – Hamm

Im Zielfahrplan des Deutschlandtaktes ist eine Fahrzeit des ICE zwischen Bielefeld und Hamm (Westf.) von 21 Minuten vorgesehen. Diese Fahrzeit ist nur mit einer Erhöhung der Geschwindigkeit über 200 km/h hinaus erreichbar. Der Ausbau der Strecken Hamm – Bielefeld und Bielefeld – Hannover steht offensichtlich in direkten Zusammenhang. Dazu folgende Fragen:
Welche Vorplanungen gibt es bereits für den Ausbau Bielefeld – Hamm?

Es gibt keine bekannten Vorplanungen. Allerdings gibt es unter dem Titel „Robustes Netz“ Planungen für eine Kapazitätsverbesserung im Abschnitt Bielefeld – Gütersloh, die später relevant werden könnten. Unter anderem soll in Gütersloh ein zusätzlicher Bahnsteig gebaut werden.

Wie wirkt sich der Ausbau, insbesondere der Wegfall von Bahnsteigen an durchgehenden Hauptgleisen, auf die Kapazität der Strecke und die Fahrpläne langsamerer Züge aus?

Nach den bisher bekannten Vorstellungen der Gutachter sollen Güter- und langlaufende Regionalzüge auf den sog. Gütergleisen fahren, sodass dort neue Bahnsteige nötig werden. Über mögliche Gestaltungen sind auf der Seite
www.neubaustrecke-bielefeld-hannover.de bereits Ideen hinterlegt. Kapazitätseinschränkungen unter dem Gesichtspunkt „Bahnsteige“ sind bei sinnvoller Planung nicht zu erwarten.

Warum werden Kosten-Nutzen-Verhältnisse für Abschnitte Bielefeld – Hannover und Bielefeld – Berlin, nicht aber für Hamm – Hannover bzw. Hamm – Berlin genannt?

Grundsätzlich liegt es im Belieben der Bundesregierung, wie sie Streckenabschnitte zusammenfasst, um einen Nutzen darzustellen, der die Kosten übersteigt.
Der Ausbau Hamm – Bielefeld steht noch nicht im Bundesverkehrswegeplan. Das dürfte aus rechtlicher Sicht verhindern, dass dieser Abschnitt in eine offizielle Rechnung einbezogen wird. Es ist aber davon auszugehen, dass eine Abschätzung die Wirtschaftlichkeit schon bestätigt hat. Diese wurde für alle Projekte vorgenommen, die in den dritten Entwurf des Zielfahrplans eingegangen sind.

Wie würde sich der Zielfahrplan verändern, wenn sich der Ausbau der Strecke Hamm – Bielefeld wirtschaftlich oder technisch als nicht realisierbar erwiese und daher von einer Fahrzeit von 26 Minuten ausgegangen werden müsste?

Technisch ist der Ausbau möglich, sodass sich diese Frage nicht stellt. Auch die Wirtschaftlichkeit dürfte kein Problem sein, da die Kosten weit unter denen eines Neubaues liegen. Wirklich teuer sind Tunnelbauten, die hier keine Rolle spielen. Eine längere Fahrzeit zwischen Hamm und Bielefeld könnte aber auch auf den Abschnitten Hannover – Wolfsburg und Hannover – Braunschweig kompensiert werden.

Welche Auswirkungen hat die NBS auf den Güterverkehr hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Trassen und Fahrzeiten im direkten Vergleich zu heute (Stand 2019, vor-Corona).

Vor allem im Abschnitt Wunstorf – Minden wird der Güterverkehr durch die schnellfahrenden Züge deutlich verlangsamt und die Kapazität begrenzt. Wenn die schnellfahrenden Züge auf die Neubaustrecke verlagert werden, können Güterzüge ohne Überholung durchfahren, die Kapazität und Flexibilität wird deutlich erhöht. Quantitative Aussagen sind aber bisher nicht veröffentlicht.

Haben Sie Fragen, die hier nicht beantwortet werden?
Schreiben Sie an frage@neubaustrecke-bielefeld-hannover.de.

Verkehrlicher Vergleich von möglichen Varianten

Nachdem die DB Grobkorridore veröffentlicht hat, ist der früher hier veröffentlichte Vergleich gegenstandslos geworden. Einige mögliche Varianten sind nicht in den Grobkorridoren enthalten. Andere dürften nur theoretischer Natur sein, weil die in Betracht kommenden Ausfädelungen bzw. Eingriffe in den Bestand nicht vertretbar erscheinen. Ein verkehrlicher Vergleich wird hier erneut aufgelegt, wenn die DB Trassenvorschläge vorgelegt hat. Mit dieser Vorlage ist Ende 2022 zu rechnen.

Zum verkehrlichen Vergleich des Vorschlags der Studie Bahnzentrum/Widuland mit dem Zielfahrplan siehe hier.

Wie transparent ist das Verfahren? Worauf kommt es an?

Transparenz für das Verfahren der Festlegung einer Trasse für die Neubaustrecke Bielefeld – Hannover ist eine zentrale politische Forderung. Ist damit zu rechnen, dass das Verfahren transparent durchgeführt wird und wo liegt die Gefahr für intransparentes Vorgehen? Die Probleme liegen in der Einflussnahme durch verdeckte politische Faktoren. Der Einblick in andere laufende und abgeschlossene Verfahren ermöglicht eine Einschätzung.

OKGeografische Bearbeitung

Andere Projekte legen nahe, dass die Ermittlung der Grundlagen für die Auswahl von Trassenführung mit hohem Aufwand und großer Transparenz stattfindet. Diese Transparenz zeigt sich im zweiten Jahr des Verfahrens durch öffentlich zugängliche Geodaten und umfassenden Informationen.

OKEisenbahntechnische Ausgestaltung

Die eisenbahntechnischen Voraussetzungen liegen in der Hand der DB Netz AG. Viele Parameter sind durch technische Spezifikationen festgelegt und werden von der Aufsichtsbehörde Eisenbahnbundesamt überwacht, insoweit ist eine korrekte Anwendung sichergestellt. Andere Anforderungen wie die Anlage von Überholbahnhöfen sind durch unternehmerische Richtlinien der DB festgelegt und liegen nicht im Belieben der Planer. Die neueste Entwicklung zeigt, dass die DB von der Sparsamkeit der Ära Mehdorn endgültig Abschied nimmt und der betrieblichen Flexibilität wieder hohe Aufmerksamkeit schenkt.

AchtungVorgaben des Deutschlandtakts

Hier droht Intransparenz der Vorgaben.
Zwar liegt der Zielfahrplan 2030+ als Gutachten vor, die technischen Grundlagen sind aber nur unzulänglich, öffentlich bekannt. Im Grundsatz ist das Gutachten als richtungsweisend anzuerkennen. Die  Übernahme der Details wird aber von der Initiative Deutschlandtakt nicht ungeprüft akzeptiert. Insbesondere ist die Prüfung der Alternativen innerhalb des Deutschlandakt-Fahrplans nur unzulänglich erfolgt:
1. Die Fahrzeit Hannover – Bielefeld muss besser begründet werden, als dies bisher geschehen ist. Die mangelhafte Begründung hat Gegengutachten zur Folge, die ihrerseits nicht überzeugen können. Eine erste Auswertung der Geodaten. Deutet allerdings darauf hin, dass die Fahrzeit von 31 Minuten mit den geringsten Eingriffen im Umfeld der Bestandsstrecke verbunden sein kann. Sollte sich dieses herausstellen, wird diese Frage obsolet.
2. Der Ausbau der Schnellfahrstrecke Hamm – Bielefeld lässt mehr Varianten zu als vom Gutachter in Betracht gezogen. Hier ist es unerlässlich, alle Varianten zu diskutieren.

AchtungNutzen-Kosten-Rechnung

Hier droht Intransparenz auf mehreren Ebenen. Allerdings zeigen andere Projekte auf, dass es nur darauf ankommt, dass der errechnete Wert über 1 liegt, ohne dass einzelne Kostenfaktoren wirklich einen gravierenden Einfluss haben. Es ist daher immer zu hinterfragen, inwieweit Einzelfaktoren für die Trassenplanung relevant werden.
Die „Standardisierte Bewertung“  ist im Auftrag der Bundesregierung erarbeitet worden. Die Prüfung von Investitionen auf ihre volkswirtschaftlichen Nutzen ist haushaltsrechtlich vorgeschrieben.
Die Unterlagen des dafür verwendeten System stehen nur gegen Entgelt zur Verfügung und sind damit nicht öffentlich zugänglich. Die Erstellung der Bewertung ist komplex und daher nur von Fachinstituten leistbar. Inhaltlich wird das System von der Initiative Deutschlandtakt kritisiert, da  Fahrzeitvorteile im Punkt-Punkt-Verkehr überbewertet werden, während Netzwirkungen unterdurchschnittlich berücksichtigt werden. Somit wird die Bewertung der Idee eines Deutschlandtakts nicht gerecht. Bereits damit geraten verdeckte politische Wertungen in die transparent aussehende Berechnung.
Weiter gibt es Faktoren, für deren Bewertung systembedingt geldwerte Vorteile nur geschätzt werden können, damit sind politisch motivierte Einflussnahmen des Auftraggebers genauso möglich wie Wirksamkeit persönliche Einstechätzungen des Gutachters.
Intransparenz droht darüber hinaus bei der Information über den Inhalt der Nutzen-Kosten-Rechnung. Die bisherige Praxis zeigt, dass diese Berechnungen durch das Bundesverkehrsministerium veranlasst und nicht oder nicht vollständig veröffentlicht werden. Fehler oder Fehleinschätzungen in der Eingabe der maßgeblichen Werte können daher nicht nachvollzogen werden. Von früheren Projekten ist bekannt, dass sie aus politischen Gründen „schöngerechnet“ wurden. Das bekannteste Beispiel ist die Neubaustrecke Erfurt – Ebensfeld, für die Güterzüge eingerechnet wurden, die hier bis heute nicht fahren, weil die Steigungen keinen wirtschaftlichen Betrieb zulassen.
Schließlich unterliegen auch die Eingaben erheblicher politischer Einflussnahme.

FraglichNutzen

Die Darstellung des Nutzens hängt wesentlich von Verkehrsprognosen ab. So wird bisher aufgrund einer Verkehrsprognose aus 2016 für das Zieljahr 2030 gerechnet, diese liegt dem Bundesverkehrswegeplan 2030 zugrunde. Dem Zielfahrplan 2030+ liegt eine abweichende Verkehrsprognose zugrunde sowie das Ziel, mehr Verkehr auf die Schiene zu lenken. In den Prognosen wiederum sind politische Grundannahmen enthalten.
Weiter spielt die konkrete verkehrliche Ausgestaltung eine wesentliche Rolle, konkret etwa die Frage, wie viele Züge in welchen Verbindungen fahren sollen. Projekte außerhalb des Neubauabschnitts, etwa die Herrenhausen-Kurve, können erheblichen Einfluss darauf haben.

FraglichKosten

Die angesetzten Kosten sind grundsätzlich zu hinterfragen. Für manche Baumaßnahmen gibt es fachlich abgesicherte Werte, die einer Offenlegung zugänglich sind. Risiken sind nie auszuschließen, diese werden aber, wie aus anderen Vorhaben ersichtlich, abgeschätzt und berücksichtigt.

AchtungParlamentarische Befassung

Hier droht Intransparenz durch vereinfachte Berichterstattung an das Parlament.
Die Transparenz kann nur so weit reichen, wie es das vorbereitende Planungsverfahren zulässt. Nicht aufgeschlüsselte Eingabewerte bei der Nutzen-Kosten-Berechnung oder bei den Vorgaben des Deutschlandtakts werden in dem gekürzten Bericht an den Bundestag nicht mehr sichtbar, wie die vorliegenden Dokumente nahelegen.

Fazit

Politisch interessant ist, dass die derzeit gern veröffentlichten Forderungen nach Transparenz auf Unkenntnis von den Zusammenhängen hindeuten. Wenn Transparenz anzumahnen ist, dann gegenüber dem Bundesverkehrsministerium. Es wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig sein, die politischen Einflussfaktoren herauszuarbeiten, für die die DB als Vorhabenträger nicht verantwortlich ist,  und ihre Offenlegung einzufordern.

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Vergleichbare Projekte

Um schon jetzt zu verstehen, wie die DB vorgeht und weitere Verfahrensschritte aussehen, lohnt es sich, vergleichbare Projekte anzuschauen. Wir stellen hier fünf Projekte in verschiedenen Planungsphasen vor.

Informationsstand Februar 2022.

Schnellfahrstrecke Ulm – Augsburg

Das Projekt hat einen ähnlichen Zuschnitt wie Bielefeld – Hannover, ist aber als Verbindung zwischen 2 Punkten einfacher hinsichtlich der Zielfahrzeit und Streckenführung.
Hier ist die Suche nach prüffähigen Trassen abgeschlossen, die vertiefte Prüfung der Trasse hat begonnen und bereits zu weiterführenden Ergebnissen geführt.
Einige der Trassen leben in kurzen Abschnitten die Schienen neben den Bestand und die Planer warnen hier recht deutlich vor den Eingriffen in die angrenzenden Grundstücke.
Zur Website.

Schnellfahrstrecke Fulda – Bad Hersfeld – Gerstungen

Dieses Projekt ist durch einen großen Suchraum hinsichtlich der möglichen Trassen ähnlich komplex wie Bielefeld – Hannover. Am 11.3.2022 wurde die Vorzugstrasse vorgestellt. Am Ende waren zwei Trassenvorschläge fast gleich bewertet, die Trasse, die durch Bad Hersfeld führt, wurde als Vorzugstrasse ausgewählt.
Link zur Website.

Kurve Kassel

Ein vergleichsweise kleines und damit aber übersichtliches und leicht zu verstehendes Neubauprojekt.
Hier ist die Beurteilung der geprüften Trassen abgeschlossen. Die Feststellung der Vorzugstrasse steht unmittelbar bevor. Es ist gut zu beobachten, wie die vorgeschlagenen Trassen nicht nur verglichen, sondern auch weiterentwickelt wurden. Das ergibt sich aus den Protokollen des Runden Tisches unter Downloads > Runder Tisch.

Schnellfahrstrecke Rhein-Main – Rhein-Neckar

Daran wird schon seit Jahrzehnten geplant. Zu einem Ergebnis konnte aber erst ein Neu starrt der Planung mit der heutigen Methodik führen. Dieses Ergebnis ist mit der Festlegung der Vorzugstrasse erreicht.
Zur Website
Link: Einen umfassenden Eindruck von der Tiefe der Variantenprüfung gibt ein Dokument zur 11. Sitzung des Beteiligungsforums.

 

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Suchraum und Schüßler-Varianten

Was bedeuten Suchraum und Schüßler-Varianten zur Neubaustrecke Bielefeld – Hannover?

Die Details der Trassenvorschläge von Schüßler Plan sind  Ende 2020 veröffentlicht worden. Die Details sind zwar ingenieurtechnisch nachvollziehbar, aber politisch wie fachlich fragwürdig und daher nur als sehr grobe politische Richtschnur des Bundesverkehrsministeriums ohne Verbindlichkeit für die Deutsche Bahn AG zu betrachten. Je weiter die Planung voranschreitet, umso mehr wird sichtbar, dass die Arbeit von Schüßler Plan nicht den Mindestanforderungen an eine technisch und ökologisch vertretbare Planung genügt.

Der Suchraum

Die Festlegung des Suchraums ist der erste Schritt einer qualifizierten Planung. Für den Suchraum wurden die Raumwiderstände ermittelt, um Grobtrassen für eine vertiefte Suche festzustellen. Dieser Schritt ist für die Neubaustrecke Bielefeld – Hannover abgeschlossen. Mehr zu den ermittelten Geodaten und zur Verwendung ist hier zu finden.
Entgegen der ersten Erwartungen hat die Prüfung des Suchraums keine großen Überraschungen ergeben.
Neubaustrecke Bielefeld - Hannover Karte Bürgerdialog

Diese Skizze gibt einen groben Überblick über den Suchraum.

 

Die Varianten nach Schüßler Plan

In den Jahren 2015 bis 2020 hat das Planungsbüro Schüßler Plan Entwürfe für 5 Trassenvarianten für eine Neubaustrecke Bielefeld – Hannover nebst Erläuterungen erstellt. Auftraggeber war das Bundesverkehrsministerium. Nach Aussage von Staatssekretär Enak Ferlemann am 14.1.2021 diente dieses Papier der Simulation, ob eine Neubaustrecke wirtschaftlich und eisenbahntechnisch darstellbar ist.
Da den Trassenvarianten von Schüßler Plan keine ökologische Prüfung zugrunde liegt, sollte aus den Plänen niemand ableiten, ob er betroffen ist oder nicht. Diese Einschätzung aud dem Jahr 2021 hat sich mit der Vorstellung der Trassenentwürfe durch die Planer von DB InfraGo am 13. August 2024 bewahrheitet.

Inhalt des Papiers von Schüßler Plan

Schüßler Plan zeigt 5 Varianten auf, die aus dieser Grafik grob ersichtlich sind. Dazu werden Kosten (Baukostenindex 2015) und Fahrzeiten genannt.

Varianten Schüßler Plan

Fachliche Qualität mangelhaft

Eine vertiefte Prüfung einiger entscheidender Details wie der Ausfädelungen im Bereich Bielefeld-Brake und Bad Oeynhausen  lässt erkennen, dass die Vorschläge vom Schüßler Plan mit der Vorgabe nicht vereinbar sind, dass die Bestandsstrecke weiterhin viergleisig nutzbar sein soll:
Ausfädelung Bielefeld-Brake
Die Zeichnungen hierzu zeigen, dass die Neubaustrecke ebenerdig ausschwenken soll. Entweder sind die Gleise des Bestandes dann gar nicht mehr nutzbar oder die Geschwindigkeit muss auf die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten der Weichen begrenzt werden. Wenn die Ausfädelung kreuzungsfrei erfolgen soll, sind tiefe Eingriffe in den Bestand erforderlich, außerdem muss die einzige Bahnunterführung in der Ortslage beseitigt werden.
Ausfädelung Bad Oeynhausen
Auch hier ist die Ausfädelung nicht kreuzungsfrei geplant. Der besonders schwierige Abschnitt im Bereich der Autobahn-Ausfahrt Porta Westfalica wird nicht näher betrachtet. Anscheinend geht Schüßler Plan einfach davon aus, dass – genau wie in Brake – Gewerbebetriebe einfach abgerissen werden können. Eine kreuzungsfreie Ausfädelung scheitert an der engen Bebauung, wäre nur mit Parametern nur für den Personenverkehr möglich.

Verkürzte Neubaustrecke Seelze – Bad Oeynhausen

Die von Schüßler Plan unter den Varianten 3 und 4 tauchen in einem Vorschlag des VCD vom November 2024 erneut auf. Während die Arbeiten von Schüßler Plan noch auf den Annahmen des ersten Entwurfs des Zielfahrplans 2030+ beruhte, dass stündlich ein ICE-Zug je Richtung fahren sollte (entsprechend dem Fahrplan seit dem Jahr 2000), muss heute die Verkehrsprognose 2040 zugrunde gelegt werden, die im Oktober 2024 veröffentlicht wurde. Mehr zu dieser Thematik lesen Sie hier.

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Ausbau Hannover – Wolfsburg ist als Alternaive

Die im Zielfahrplan 2030+ vorgesehene Fahrzeit Hannover – Wolfsburg von 29 Minuten ist ohne weitere Ausbaumaßnahmen erreichbar (Höchstgeschwindigkeit 200 km/h). Der Zielfahrplan 2030+, 3. Entwurf, sah einen abschnittsweisen viergleisigen Ausbau Dollbergen – Gifhorn vor, der aber nicht als bedarfsplanrelevant bezeichnet wurde (Nr. 24 der Liste „Infrastrukturliste: nicht bedarfsplanrelevante Maßnahmen“). Die Fortschreibung des Zielfahrplans 2025 führt nunmehr einen viergleisigen Ausbau Immensen-Arpke – Gifhorn vor (lfd. Nr. 181 der Anlage 6).

Der gegenwärtige Zustand

Gifhorner Kreuz
Zum Vergrößern klicken

Fernverkehr:
Zwischen Hannover und Wolfsburg benötigen ICE-Züge heute in der Regel 32 Minuten. Diese Fahrzeit ist von der Leistungsfähigkeit der ICE-Baureihe 2 abgeleitet. In Einzelfällen sind aus dem Fahrplan auch Fahrzeiten von 31 und 30 Minuten ersichtlich, die mit stärker motorisierten Fahrzeugen erreicht werden. Da der Zielfahrplan 2030+ auf der Leistungsfähigkeit der ICE-Baureihe 3 beruht, dürfte die Fahrzeit von 29 Minuten mit diesem Fahrzeugtyp ohne wesentliche Ausbauten erreichbar sein.

Regionalverkehr:
Das Gifhorner Kreuz besteht aus den Bahnstrecken Hannover – Wolfsburg und Braunschweig – Uelzen. Sie treffen sich im Bahnhof Gifhorn (früher Isenbüttel-Gifhorn)
Die Strecke Braunschweig – Uelzen ist eingleisig. Derzeit wird sie so ausgebaut, dass sie halbstündlich befahren werden kann. Dafür werden die Haltepunkte Röttgersbüttel und Braunschweig-Kralenriede so ausgebaut, dass dort Zugkreuzungen möglich sind. Derzeit finden die Zugkreuzungen in Röttgersbüttel statt. Der Bahnhof, in dem sich diese Linie mit der Linie Hannover – Wolfsburg kreuzt, liegt dazwischen und wird aus Richtung Braunschweig etwa zur Minute 20 und in Richtung Braunschweig zur Minute 40 bedient. Mithin ist der Bahnhof Gifhorn kein integraler Taktknoten. Die Züge der Regionallinie Hannover – Wolfsburgverkehren stündlich und halten in Gifhorn etwa zur Minute 30. Damit werden Richtungsanschlüsse nach Gifhorn Stadt und weiter nach Uelzen hergestellt. Eine Haltezeit von 4 Minuten ermöglicht Überholungen durch andere Züge. Dieser Fahrplan ist nur stündlich fahrbar, da im halbstündlich versetzten Fahrplan Fernverkehrszüge überholen müssen. Dies ist an den Fahrplänen der Verstärkerzüge zu Spitzenzeiten ersichtlich, die nicht im Takt verkehren können.

Zielfahrplan 2030+ in der Fassung der Fortschreibung 2025

• Die Regionalzüge Hannover – Wolfsburg sollen halbstündlich verkehren.
• Bis zu 5 Fernverkehrszüge verkehren:
Hannover Hbf ab Minute 03, 15, 26 / 29, 33, 56.

Der Ausbau-Abschnitt und die Konsequenzen

Der viergleisige Abschnitt ist 32,5 km lang. Die Fahrzeit des Regionalzugs beträgt 22 Minuten, die Fahrplanlücke für den Fernverkehr ist um die Haltezeit länger und beträgt 24 Minuten.
Die Fahrzeit eines durchfahrenden ICE 10,5 Minuten. Unter Beachtung der Zugfolge (ECTS) von 3 Minutenkönnen 2 Fernzüge im Blockabstand überholen, die Übertragung von Verspätungen findet bereits bei einer Abweichung von mehr als einer Minute eines der jeweils drei beteiligten Züge statt. Damit ist diese Gestaltung des Verkehrs nicht zukunftsfähig und führt zu einer mangelhaften Betriebsqualität. Die Fahrplanlage des Angebots 34.a (Amsterdam – Berlin) ist nur möglich, wenn der Nahverkehr ausfällt oder eine erheblich längere Fahrzeit erhielt, gleiches gilt für einen Sprinter Köln – Berlin, der im Deutschlandtakt nicht berücksichtigt ist.

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Was bedeutet die Herrenhausen-Kurve?

Mit einer Kurve im Stadtgebiet Hannover soll die schnellste Verbindung von NRW nach Hamburg hergestellt werden, indem die Neubaustrecken Bielefeld – Hannover und Hannover – Hamburg verbunden werden sollen. Wir nennen diese Kurve hier „Herrenhausen-Kurve“. Diese Planung ist grundsätzlich sinnvoll, im Detail aber korrekturbedürftig.

In anderen Quellen wird die Kurve auch „Leinhausen“ oder „Ledeburg“ zugeordnet.

Was bedeutet die „Herrenhausen-Kurve“?

In den 3. Entwurf des Deutschlandtakts, der am 30. Juni 2020 von Bundesverkehrsminister Scheuer veröffentlicht wurde, hat die Bundesregierung eine Verbindungskurve nahe Hannover-Herrenhausen aufgenommen, um die schnellste Verbindung Ruhrgebiet – Hamburg möglich zu machen. Im Entwurf für den Fernverkehr ist zweistündlich ein Express aufgenommen worden, der ohne Halt von Hamm bis Hamburg fahren und diese Strecke in 1:53 h zurücklegen soll und als FV 29a bezeichnet ist. Damit das möglich ist, muss eine Gleisverbindung in Hannover am ehemaligen Güterbahnhof Herrenhausen gebaut werden.
Diese Kurve ist in die Maßnahmenliste zum Deutschlandtakt mit folgenden Angaben aufgenommen worden:
Ziel:
Herstellung einer attraktiven Fahrzeit zwischen Hamburg und NRW durch Verbinden der ABS/NBS Hamm – Bielefeld – Hannover und ABS/NBS Hannover – Hamburg.
Beschreibung der Maßnahme:
Eingleisige Verbindungskurve Hannover-Burg von Strecke Bielefeld – Hannover (niveaugleiche Ausfädelung) zur Strecke Hannover – Hamburg (niveaufreie mittige Einbindung)
Kostenschätzung: 209,1 Mio. Euro.

Besteht schon ein Planungsauftrag?

Nein, denn weder die Definition der Neubaustrecke Hannover – Bielefeld noch die Definition der Neubaustrecke Hannover – Hamburg lässt es zu, diese Kurvenverbindungen zu planen. Wie alle anderen Projekte des Deutschlandtakts ist die Änderung des Bundesverkehrswegeplans und des Bundesschienenwegausbaugesetzes erforderlich.

Ist die „Herrenhausen-Kurve“ planerisch machbar und zukunftsfähig dimensioniert?

Machbarkeit:
Ja. Die notwendigen Baumaßnahmen sind fast ausschließlich auf Bahngelände durchzuführen:
Brücke: Der überbrückte Bereich enthält nur geringwertige gewerbliche Nutzungen und steht mindestens zum Teil noch in Eigennutzung durch die DB. mit einem Kurvenradius von 300 m ist eine Geschwindigkeit von 80 km/h realisierbar, wie es die Skizze unten zeigt.
Rampe: Die Rampe in Mittellage der Ferngleise in Richtung Langenhagen ist ebenfalls unter Einhaltung der für Hochgeschwindigkeitszüge geltenden Parameter (Steigung bis 35 Promille) machbar: auf einer Länge von 500 m grenzt an den vorhandenen Gleiskörper ein Grünstreifen, auf den das Richtungsgleis Hamburg verlegt werden kann, um die Rampe in Mittellage zu errichtem. Diese Grünstreifen endet jedoch an der Gretelriede, sodass die Rampe mit erheblicher Steigung ausgeführt werden muss, wenn Eingriffe in angrenzende Wohn- und Gewerbegrundstücke vermieden werden sollen.
Absenkung S-Bahn: Die Gleise der S-Bahn Hannover – Seelze liegen nördlich der Ferngleise, von denen aus die Kurvenverbindung zu errichten ist. Damit die S-Bahn Gleise kreuzungsfrei überquert werden können, müssen diese abgesenkt werden, was unter Einhaltung der Steigungsparameter für reine S-Bahn-Strecken möglich ist.

Herrenhausen-Kurve Lageskizze

Diese Skizze zeigt die minimal ausgelegte Kurve. Kartengrundlage DB Netz AG / OpenStreetMap.


Im Zwickel zwischen den Bahnlinien liegt der Leinhäuser Weg. Links und rechts davon befinden sich ungenutzte oder geringwertig genutzte Flächen, die weitgehend der DB gehören. Blick in Richtung Osten. Die Kurve würde rechts nach Bielefeld und links nach Hamburg verlaufen.

Zukunftsfähigkeit:
Bedingt. Zwar erscheint die Verbindung NRW – Hamburg mit einem Zug ihre Richtung und 2 Stunden deutlich unterdimensioniert, tiefergehende Analysen haben aber ergeben, dass sowohl die Verdichtung auf Stundentakt fahrplantechnisch möglich ist als auch alternative Fahrplangestaltungen. Das zu kreuzende Streckengleis Hannover – Bielefeld/Bremen liegt bei einer Auslastung von etwa 12 Zügen je Stunde, sodass Trassen für abzweigende Züge in Gegenrichtung auch in anderer Fahrplanlage möglich erscheinen. Der Gestaltung der Details sollte eine betriebstechnische Untersuchung vorangehen.

Ist es sinnvoll, diese Kurve für den Güterverkehr auszulegen? NEIN!

Die Maßnahmenliste sieht vor, diese Kurve für den Güterverkehr tauglich zu gestalten. Das erfordert eine Rampe von rund 1.500 Meter Länge auf dem Ast nach Langenhagen.  Eine solche Gestaltung ist aus mehreren Gründen nicht sinnvoll:
* Eine lange Rampe erfordert erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz im Bereich Der S-Bahn-Station Hannover-Ledeburg, beginnend bei der Unterführung Gretelriede.
* Güterzüge bedeuten eine unnötige Lärmbelastung im gesamten Innenstadtbereich. Das ist weder sinnvoll noch notwendig.
* Für Güterzüge in dieser Relation steht die Strecke Bielefeld – Minden – Nienburg – Verden – Rotenburg – Buchholz zum Rangierbahnhof Maschen zur Verfügung, vom Rangierbahnhof Seelze aus der Weg über Wunstorf – Nienburg – Verden – Rotenburg – Buchholz zum Rangierbahnhof Maschen. Bei Sperrung dieser Strecke kann über Bremen oder Lehrte – Uelzen umgeleitet werden. Es ist weder eine Verbesserung der Kapazität für den Güterverkehr noch eine markante Fahrzeitverkürzung ersichtlich.
* Die Verbindung des Gleisanschlusses des VW-Betriebes Stöcken mit dem Rangierbahnhof Seelze ist so oder so nicht möglich: Dieses Anschlussgleis mündet nördlich des S-Bahn-Haltepunkts Ledeburg in die Güter- und S-Bahn-Gleise. Erst südlich des Haltepunkts kann eine Weichenverbindung geschaffen werden, die auf die Ferngleise führt. Für Gleiswechsel und Rampe stehen von dort nur 600 bis 800 m zur Verfügung, damit wäre die Rampe zu steil, um Güterzügen dienen zu können.

Welche Vorteile hat die Kurve für die Verbindung NRW – Hamburg?

Die Fahrzeit vom Ruhrgebiet nach Hamburg wird verkürzt. Trotz kürzerer Fahrzeit zwischen Essen und Hamburg können die Städte Bochum, Dortmund, Hamm und Bielefeld mit kürzester Fahrzeit verbunden werden.

BahnhofFahrplan 2022Zielfahrplan
Sprinter2030+
Essen Hbf7:04 Uhr7.21 Uhr
Bochum Hbfohne7.32 Uhe
Dortmund HbfZwischen-7.44hr
Hamm Hbfhalt8.03 Uhr
Bielefeld Hbf8.24 Uhr*
Hamburg Hbf9:50 Uhr9:59 Uhr

* Zum Halt Bielefeld siehe weiter unten.

Könnte FV 29a stündlich geführt werden?

Ja. Für den Abschnitt Hannover – Hamburg ist dies durch einen Bildfahrplan belegt. Für den Abschnitt Hamm – Hannover konnten in einer Studie Fahrplankonflikte, die nicht lösbar sind, nicht festgestellt werden.

Welche Vorteile hat diese Kurve für Niedersachsen?

Die Strecke über Bremen – Osnabrück wird von schnellen Zügen entlastet, die nicht halten und an Bremen sogar vorbeifahren. Dies erhöht die Kapazität für Regional- und Güterverkehr.
Weitere umfangreiche Bauarbeiten für kurze Neubauabschnitte im Raum Osnabrück werden erspart.
Über einen Zwischenhalt der Sprinterlinie in Langenhagen kann durchaus nachgedacht werden.

Muss der Fernzug FV 29a in Bielefeld durchfahren?

Nein. Eine detaillierte Untersuchung hat ergeben, dass im Fahrplan zwischen Hamm und Hamburg eine Fahrzeitreserve enthalten ist, die die Einrichtung des Zwischenhaltes in Bielefeld zulässt. Entscheidend ist aber, dass in Bielefeld zu dem maßgeblichen Zeitpunkt zwei Bahnsteige für Fernverkehrszüge frei sind, damit eine Zugfolge von 3 Minuten trotz Zwischenhalt eingehalten werden kann. Diese Gestaltung erscheint fahrplantechnisch möglich.

Bietet diese Kurve noch mehr Möglichkeiten?

Ja. Die Kurve könnte auch von Zügen befahren werden, die aus Richtung Bielefeld kommen und direkt zum Flughafenbahnhof Hannover fahren sollen. Die Fahrzeit von Bielefeld nach Hannover würde bei 45 Minuten liegen. Dafür müssten Weichen eingebaut werden, mit denen die Züge auf die S-Bahn-Gleise wechseln können. Ob das so möglich ist, bedarf einer fahrplantechnischen Prüfung. Die Fahrzeit würde von Bielefeld zum Flughafen Hannover 45 Minuten betragen.
Diese Option ist für Ostwestfalen-Lippe besonders interessant, weil der Regionalflughafen Paderborn/Lippstadt nicht nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln schlecht erreichbar ist, sondern auch dauerhaft von der Region subventioniert werden muss.

Karte Flughafen-Shuttle

Diese Skizze zeigt die Verbindungskurve und den Fahrweg für einen Flughafen-Express Bielefeld – Flughafen Hannover. Kartengrundlage OpenStreetMap.

Dürfte ein Flughafen-Express Bielefeld – Flughafen Hannover subventioniert werden?

Grundsätzlich ja, denn die Fahrzeit übersteigt nicht eine Stunde. Mach allen deutschen und EU-Bestimmungen kann der Zug rechtlich als Nahverkehr angesehen werden. Zwischenhalte an Regionalbahnhöfen könnten diese Einordnung unterstreichen.

Haben Sie Fragen, die hier nicht beantwortet werden?
Schreiben Sie an frage@neubaustrecke-bielefeld-hannover.de.

Welche technischen Anforderungen gelten für Neubaustrecke und Ausbau der Bestandsstrecke?

Hier erklären wir die Grundlagen, mit denen die Trassierung einer Neubaustrecke zwischen Bielefeld und Hannover vorgenommen werden muss.

Die Anforderungen ergeben sich

  • aus den Bedingungen, die der Deutschlandtakt in der Fassung des dritten Entwurfs des Zielfahrplans 2030+ stellt,
  • aus den geltenden technischen Spezifikationen für das Eisenbahnwesen,
  • aus dem Planungsauftrag der Bundesregierung,
  • und aus unternehmensinternen Anweisung zur Gestaltung der Infrastruktur.

Wir fassen diese schwierige Materie hier in lesbarer Form zusammen und nennen sie insoweit, als die für die Planung, die die Bürger tangieren, relevant sind. Die Informationen der DB enthalten häufig verklausulierte Hinweise, die schwer verständlich, meistens aber für den Bürger nicht relevant sind.

Fahrzeit – im Grundsatz technisch-geografisch bedingt, im Detail ein Politikum

Als Zielfahrzeit ist im Zielfahrplan 2030+ zwischen Hannover und Bielefeld eine Fahrzeit von 31 Minuten für Hochgeschwindigkeitszüge angegeben. Für langsamere Züge (FV 92, 230 km/h) ist eine Fahrzeit von 36 Minuten zwischen Hannover und Bielefeld angegeben.
Grundsätzlich beruht der Deutschlandtakt auf der Überlegung, dass im Reisezugverkehr ermg Anschlüsse in Knotenbahnhöfen hergestellt werden soollen, umd damit auf den Fakten von Geografie, Zeit, Raum und Geschwindigkeit. In welchem Ausmaß diese Fakten zu guten Ergebnissen führen soll, ist aber eine politische Frage. Das System des Deutschlandtakts lässt allerdings eine längere Fahrzeit für Hochgeschwindigkeitszüge von bis zu 5 Minuten zu, wie hier nachzulesen ist.  erfordert aber kompensierende Ausbaumaßnahmen östlich von Hannover. Werden  diese 5 Minuten überschritten, so ist das Ziel entweder nicht erreichbar oder erfordert unwirtschaftliche Investitionen.
Die Fahrzeit Hannover – Osnabrück wird ohne Zwischenhalt mit  61 Minuten für 300 km/h angegeben, die Fahrzeit Hannover – Minden mit 26 Minuten für 160 km/h.  Diese Fahrzeit ist nur zu erreichen, wenn die Züge einen Abschnitt der Neubaustrecke mitbenutzen können, der etwa der Länge Stadthagen – Seelze entspricht. Eine weitere Fahrzeitverkürzung auf 45 Minuten (300 km/h-Fahrzeuge, ohne Zwischenhalt) bzw. 52 Minuten (230 km/h-Fahrzeuge, 2 Zwischenhalte) kann mit einer Verknüpfung der Neubaustrecke mit dem Bestand im Bereich Löhne / Bad Oeynhausen möglich werden.

Komplexe Berechnungen von Fahrzeiten

Auf der Grundlage von Höchstgeschwindigkeit, Beschleunigungswerten, Kurvenradien und Fahrzeitzuschlägen (um Verzögerungen zu kompensieren) ergeben erst komplexe Berechnungen die erreichbare Fahrzeit. Dabei sind der Ausbauzustand der Einfädelungen in die Bahnhöfe und der Bestandsstrecke von Seelze bis Hannover, die Anfahr- und Bremsbeschleunigung und weitere technische Details zu berücksichtigen. Solche Details sind in den Berechnungsprogrammen hinterlegt, die für die Erstellung des Zielfahrplans 2030+ angewendet wurden.

Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung

Als Höchstgeschwindigkeit sind 300 km/h angegeben. Diese Höchstgeschwindigkeit ist als feste Vorgabe anzusehen, da diese Auslegung der Züge auf dem gesamten Laufweg benötigt wird, um die Bedingungen des Deutschlandtakts einzuhalten. Die Fahrzeugleistung, die dafür benötigt wird, ist den Werten der ICE-Baureihe ICE 3 entnommen, der einzigen derzeit im Einsatz befindlichen Baureihe mit dieser Höchstgeschwindigkeit.
Für diese Baureihe kann aus verfügbaren Unterlagen abgeschätzt werden:
Die Höchstgeschwindigkeit 300 km/h wird aus dem Stand nach etwa 15 km erreicht. Die Bremsung muss etwa 5 km vor dem Halt eingeleitet werden.
Vergleichsdaten
Die Höchstgeschwindigkeit 200 km/h wird aus dem Stand nach etwa 5 km erreicht. Die Bremsung muss etwa 2 km vor dem Halt eingeleitet werden.
Dies bedeutet für die Trassierung: Nur auf etwa 3 Kilometer am Anfang und Ende, bezogen auf den Halt, können niedrigere Kurvenradien verwendet werden. Wird – wie in Seelze – auf eine Bestandsstrecke mit 200 km/h eingeschwenkt, dann ist der Abschnitt auf die Ausfädelung der Gleise beschränkt, danach ist der Mindestradius von 4.300 Meter einzuhalten.

Für die Fahrzeit bedeutet dies: Von einer mit 300 km/h befahrbaren Strecke von 90 km ist also nur ein Teil von 70 km mit Höchstgeschwindigkeit befahrbar. Dennoch ergibt sich ein Fahrzeitvorteil von 300 km/h gegenüber 200 km/h, bezogen auf 90 km Strecke, von rechnerisch um 7 Minuten. Dies ist aber nur eine grobe Abschätzung, Daten sollten nur unter Beachtung konkreter Betriebsverhältnisse errechnet werden.

Kurvenradien – abhängig von Fahrzeit, Höchstgeschwindigkeit und Nutzung

Für die Neubaustrecke Hannover – Bielefeld gilt derzeit ein Radius von 4300 Meter als Planungsprämisse.
Die Kurvenradien leiten sich von der Höchstgeschwindigkeit ab. Dafür gilt keine unmittelbare technische Spezifikation. Vielmehr ist der Zusammenhang umgekehrt: Die Radien bestimmen die Höchstgeschwindigkeit.
Ein weiterer Einflussfaktor ist die zulässige Überhöhung. Die Überhöhung bezeichnet den Höhenunterschied zwischen dem äußeren und inneren Gleis in einer Kurve. Dieser Höhenunterschied gleicht die Fliehkräfte aus. Für den schweren Güterverkehr soll die Überhöhung 100 mm nicht übersteigen, da diese Züge nicht schneller als 120 km/h fahren, damit die Züge durch Schräglage nicht „nach innen“ fallen. Eine größere Überhöhung dient nur dem schnellen Personenverkehr.
Für die Planung neuer Hochgeschwindigkeitsstrecken ist vorzugeben, dass die Höchstgeschwindigkeit ausgefahren werden soll. Für eine Höchstgeschwindigkeit von 300 km/h sind als Entwurfsrichtlinien
* für reinen Personenverkehr Radien von 3.400 Metern,
* für Personenverkehr und Güterverkehr Radien von 4300 Metern
zugrunde zu legen.
Als optimaler Radius für Personenverkehr ()300 km/h) und Güterverkehr gilt ein Radien von 5300 Metern.
Maßgeblich ist die Begrenzung der Querbeschleunigung. Aufgrund der geringen Beschleunigungs- und Bremswerte im obersten Bereich ist anzustreben, dass die Höchstgeschwindigkeit durchgehalten werden kann.
Für 250 km/h Höchstgeschwindigkeit wird von der DB ein Kurvenradius von 2850 m zugrunde gelegt, wie aus veröffentlichten Informationen zum Brennerzulauf hervorgeht.

Steigungen – politisch vorgegeben und technisch bedingt

Welche Steigungen zu berücksichtigen sind, hängt zunächst von der politischen Vorgabe ab, ob Güterverkehr stattfinden soll.
Die Bundesregierung hat die Nutzung für Güterverkehr vorgegeben. Damit darf die Steigung 12,5 Promille nicht übersteigen. Dieser Wert wird für Mittelgebirgsstrecken und ist auch für die Schnellfahrstrecke Hannover – Würzburg, hat aber bereits für die Anhängelast Konsequenzen: Nicht jeder Zug darf die mögliche Länge von 740 m nutzen, schon gar nicht die angestrebte Länge von 1000 m.
Da es sich im weiteren Verlauf um eine Flachlandstrecke handelt, gibt die DB für die Strecke Bielefeld – Hannover vor, dass eine Steigung von 8 Promille zu erreichen ist. Nur diese geringe Steigung sichert einen problemlosen Betrieb auch schwerer und langer (1000 Meter) Güterzüge. Damit können nur schwerste Züge (Erzzüge) die Strecke nicht mit maximler nZuglänge nutzen.

Soweit die Strecke nur für Hochgeschwindigkeitsverkehr gebaut werden sollte, greifen die technischen Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 1299/2014 der Kommission vom 18. November 2014 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems Infrastruktur des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union“  (Quelle): Die Steigung bezogen auf 10 km Streckenlänge darf nicht mehr als 25 Promille betragen, für kürzere bis zu 6 Kilometer Länge darf die maximale Steigung 35 Promille nicht übersteigen.

Breite des Planums – technische Vorgabe

Das Planum ist die eisenbahntechnisch notwendige Breite der Strecke. Die Breite hängt vom Gleismittenabstand und der Geschwindigkeit ab. Für Hochgeschwindigkeitsstrecken gilt ein Gleismittenabstand von 4,50 Meter.

Zweigleisige Neubaustrecke
Zusammen mit der Breite von zwei Zügen und dem notwendigen Seitenabstand beträgt die Breite des Planums weniger als 20 Meter.
Andere Aussagen sind polemisch überzogen. Die Trasse muss breiter sein, wo die Strecke auf Dämmen und in Einschnitten verläuft oder wo sie sich in zwei getrennte Tunnelröhren verteilt. Wo Lärmschutz notwendig wird, sind die Flächen für die Lärmschutzwände und die erforderlichen Seitenwege (Schutz- und Fluchtwege) hinzuzurechnen.
Im Wald Ist beidseits ein Streifen von Baumeuchs freizuhalten, der der Höhe der Bäume entspricht, damit diese, etwa bei Sturm, nicht ins Gleis fallen.
Seitenstreifenm Böschungen und ähnliche Flächen sind weder versiegelt noch tot, sondern in aller Regel Schutzräume für seltene Tier- und Pflanzenarten. Zwar werden Böschungen von Baumwuchs freigehalten, sind aber – wie Lichtungen und Raine Lebensräume, die anders als der heutige Wald und erst recht anders als die heutigen Ackerflächen eine sehr hohe Vielfalt an Pflanzen und Tieren beherbergen. Anders als an Autobahnen fällt an Eisenbahnlinien kein Abgas und kein Gummiabrieb an, sondern lediglich Metallabrieb, der auch natürlich gegenwärtig ist.
Die Breite einer bestehenden Neubaustrecke können Sie sowohl in den Luftaufnahmen von Google Maps wie auf tim-online selbst nachmessen.
Wir zeigen hier einen Abschnitt der Neubaustrecke Köln – Frankfurt südlich von Siegburg (Quelle: tim-online).

Trassembreote

Das Planum ist breiter und umfasst die seitlichen Böschungen und die Anlagen zur Ableitung von Regenwasser. Wie ein Planum im Bauzustand aussieht,  können Sie sich gegenwärtig bei Google Maps ansehen. Dort ist im Luftbild die in Bau befindliche Strecke Stuttgart – Ulm zu sehen. Geben Sie in das Suchfeld „Merklingen“ ein, damit Sie die Trasse rasch finden.

Viergleisige Strecken
Eine viergleisige Strecke für den Hochgeschwindigkeitsverkehr ist mit 33 Meter Trassenbreite anzusetzen. Diese Breite schließt die Errichtung von Fahrleitungsmasten in der Mitte, Lärmschutzwände und Schutz- und Fluchtwege an der Seite ein und gilt insbesondere innerhalb durchfahrender Bebauung. Der Raum für Lärmschutz an der Seite kommt hinzu. Die heute zwischen Bielefeld und Minden vorhandenen Breite beträgt nur um 20 bis 22 Meter und wird nur bis zu der heute zulässigen Geschwindigkeit von 160 km/h zulässig sein.<
Beim Ausbau von Bestandsstrecken auf 4 Gleise, wie zwischen Lindhorst und Echtorf vorgesehen, erfordert der Neubau bei laufendem Betrieb zusätzliche Abstände, sodass die Trasse 42 Meter breit wird,. Mehr dazu hier.

Tunnel

Für Hochgeschwindigkeit ist von einer Höhe der Tunnelröhre von 10 Metern auszugehen, sodass die Sohle 25 Meter unter der Oberfläche liegen soll.
Tunnel benötigen eine Überdeckung von mindestens 15 Metern über der Tunnelröhre, um in bergmännischer Bauart mit modernen Tunnelbohrmaschinen erstellt zu werden. Ungünstige Geologie kann eine höhere Überdeckung erfordern. Ist die Überdeckung geringer, muss der Tunnel in offener Bauweise errichtet und  mit einem Deckel versehen werden. In Ausnahmefällen ist auch anderes Vorgehen möglich, beispielsweise Vereisung. Die Havarie von Rastatt zeigt aber, wie riskant solche Bauart ist.
Aus Sicherheitsgründen soll ein Tunnel eine durchgehende Steigung von 4 Promille haben, damit ein Zug ohne Antrieb aus dem Tunnel rollen kann. Senken und Kuppen im Tunnel sind zu vermeiden. Das bedeutt: Bei einem 10 km langen Tunnel muss ein Portal 40 Meter höher liegen als das andere.

Betriebliche Flexibilität

Eine interne Weisung der DB Netz AG legt seit dem 1. Januar 2021 Grundsätze für die Herstellung größerer betrieblicher Flexibilität fest. Vorher galt seit der Ära Mehdorn, dass Anlagen (Weichen, Überholgleise usw.), die fahrplanmäßig nicht benötigt werden, wegrationalisiert werden.
Für Schnellfahrstrecken gilt nunmehr, dass Überleitstellen auf das Gegengleis alle 10 Kilometer und Überholgleise (Überholbahnhöfe) alle 20 Kilometer anzulegen sind. Die Breite entspricht dann den Werten für eine viergleisige Strecke. Diese Überholstationen können an der Seite mit Bahnsteigen versehen werden.
Die Überholbahnhöfe dürfen ein Gefälle von maximal 2 Promille haben, damit stehende Züge nicht entrollen. Überholbahnhöfe sollen nicht in Tunneln liegen.

Haben Sie Fragen, die hier nicht beantwortet werden?
Schreiben Sie an frage@neubaustrecke-bielefeld-hannover.de.

Antworten zum Schallschutz

Wie laut ist eine Schnellfahrstrecke?

Schienenverkehrslärm ist weitaus weniger lästig als andere Lärmquellen. Dies zeigt eine Darstellung des Umweltbundesamtes.
Lärm ist ein komplexes Geschehen. Jenseits der messbaren Werte spielt bei der Beurteilung von Lärm auch das subjektive Empfinden eine Rolle. Dennoch soll hier ein erster Ansatz in Form einer Grafik geboten werden.
Die nachfolgende Grafik zeigt Lärmpegel im Vergleich. Dabei ist zu beachten, dass die allgemein übliche Einheit für den Schalldruckpegel dB (A) nicht linear angelegt ist, sondern logarithmisch. Eine Zunahme um 10 dB (A) entspricht in der subjektiven menschlichen Wahrnehmung einer Verdoppelung der Lautstärke. Die Grafikbalken verwenden diese Bewertung und sind nur als Faustformel zu verwenden.
Die Werte von Lärmquellen können nicht addiert werden. Der Schalldruck von zwei gleichen Lärmquellen führt zu einer Erhöhung des Schalldruckpegels um 3 dB(A). Wird die Zahl der Quellen halbiert, verringert sich der Schalldruckpegel um 3 dB(A). Da allerdings – wie oben erklärt – sich die Schallbelastung je 10 dB (A) verdoppelt, sind zwei gleich laute Schallquellen nicht doppelt so laut wie eine. Ist der Schalldruckpegel eines Fahrzeugs 65 dB (A), so entsteht bei einer Begegnung ein Schalldruck von 68 dB (A), das ist aber, trivial ausgedrückt, um 20 % lauter. Ist eine Schallquelle lauter als die andere, so überlagert die lautere Schallquelle die leisere. Dieser Effekt ist von großer Bedeutung bei der Bündelung einer Bahn-Neubaustrecke mit einer Autobahn. Da auf der Autobahn permanent Begegnungsverkehr herrscht, ist der Lärmpegel der Autobahn höher als der einer Schnellfahrstrecke der Eisenbahn. Dies spricht dafür, Autobahn und Neubaustrecke zu bündeln.

Schallbelastung im Vergleich
Die Werte für die Schallbelastung eines ICE sind der Kartierung des Lärms an Eisenbahnstrecken für die Neubaustrecke Hannover – Göttingen für Bereiche entnommen, in denen im offenen Gelände keine weiteren Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände bestehen. Diese Lärmkartierung gibt keinen Aufschluss darüber, ob es sich dabei um Lärm von Güter- oder Reisezügen handelt.

Grundlegende Informationen zum Lärmschutz

Lärmschutz an Schienenstrecken
Bewerteter SchalldruckpegelLautheitLautstärkeEinheit Dezibel
Informationen des Bundesumweltamts
Kartierung des Lärms an Eisenbahnstrecken des Eisenbahn-Bundesamts

Welcher Lärmschutz ist verpflichtend zu gewährleisten?

Für eine Neubaustrecke müssen Maßnahmen des Lärmschutzes und der Lärmvermeidung getroffen werden. Rechtliche Grundlagen sind Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz vom 01.04.1974 – Schutz vor Verkehrslärm – und der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung vom 12.06.1990.
Konkret ist die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) anzuwenden. Danach müssen schalltechnischen Untersuchungen nach der seit 2015 aktualisierten Berechnungsvorschrift „Schall 03“ durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Diese Höchstwerte mit Größenordnungen von 49 bis 59 dB (A) für nächtliche Beeinträchtigungen unter dem typischen Straßenlärm einer Tempo-30-Zone in einer Ortschaft.
Bestandteil der Planungen müssen daher für das Bauvorhaben auch Untersuchungen des Streckenausbaus in schalltechnischer Hinsicht sein. Üblicherweise wird nur die freie Schallausbreitung ohne Gelände und Bebauung berücksichtigt. Eine Lärmkarte zeigt, welche Flächen mit welcher Intensität vom Schienenlärm betroffen sind.
Besser ist jedoch eine Methode, mit der Experten mit sogenannten Freifeld-Arrays der Lärm mithilfe einer rechnerischen Immissionsprognose berechnen. Gemäß der Richtlinie SCHALL 03 (neu) ermittelt ein komplexes EDV-Programm alle relevanten Einflüsse. Diese Methode wird bereits in der Praxis des Eisenbahnbaues angewendet,

Lärmschutz an Neubaustrecken

Auf der Internetseite zur Neubaustrecke Rhein-Main – Rhein-Neckar gibt die DB unter der Rubrik „Schallschutz“ umfassende Informationen.

Schallwirkungen selbst erfahren

Einen guten Eindruck vom Unterschied der Lärmbelastung einer konventionellen Strecke und einer Neubaustrecke gibt die Lärmkarte des Eisenbahnbundesamts.

Wird bei einem „trassennahen Ausbau“ der Lärmschutz besser?

Dies kann sich als Trugschluss erweisen. Nur in Ausnahmefällen wird eine Bahnstrecke einfach um zwei Gleise erweitert, sodass dann die Gesamtstrecke neu lärmtechnisch beurteilt wird. In der Regel wird aber eine eigene Bahnstrecke errichtet, die dann auch rechtlich selbständig zu beurteilen ist. Bei dieser Beurteilung kann der Lärm der vorhandenen Strecke eine Rolle spielen, muss dieses aber nicht. Insbesondere wenn der Neubau in einen Trog versenkt oder mit einem Deckel schalltechnisch abgedichtet wird, bleibt die Altstrecke so laut wie bisher.

 

 

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